03.12.2014 - 5 Bebauungsplan Nr. 812 und Änderung Nr. 123 des ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Hildersperger erläutert die umfangreiche Vorlage und geht auf einige Eingaben und den damit verbundenen Änderungen und Korrekturen ein. Sie weist darauf hin, dass das Verfahren für den Flächennutzungsplan länger dauern wird als das Bebauungsplanverfahren.

 

Die SPD-BF zeigt sich sehr zufrieden mit der Vorlage und dem Entwurf. Die Verwaltung ist gut auf alle Belange in einem positiven Abwägungsprozess eingegangen. Sie findet es gut, dass mehr Bauflächen vorgesehen sind, worauf insbesondere junge Familien angewiesen sind.

 

Auch die CDU-BF und die Grüne-BF bedanken sich bei der Verwaltung für die gute Vorlage und sorgfältige Arbeit.

 

Die CDU-BF beantragt den Beschlussentwurf um folgenden Satz zu ergänzen: „Darüber hinaus empfiehlt die Bezirksvertretung die Gestaltungssatzung nicht zu beschließen“.

 

Die SPD-BF erinnert nochmals an den seinerzeitigen Beschluss der Bezirksvertretung, dass das Baugebiet während der Bauphase nicht über den oberen Teil der Schleckheimer Straße angedient werden soll.

 

Frau Hildersperger betont, dass die Gestaltungssatzung noch nicht beschlossen ist und auch nur vom Rat beschlossen werden wird. Bezüglich der Bebauungsdichte betont sie, dass Kornelimünster-West eines der letzten Baugebiete in Aachen sein wird, in dem noch solch relativ große Grundstücke ausgewiesen sind. Auf Nachfrage der SPD-BF antwortet sie, dass sozialer Wohnungsbau im Plangebiet nicht enthalten ist.

 

Die SPD-BF beantragt eine getrennte Abstimmung über den Vorschlag der CDU-BF zur Gestaltungssatzung.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einstimmig zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss den Bebauungsplan Nr. 812 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße – zu ändern und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Rat, die Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung lehnt mit sechs Gegenstimmen den Vorschlag der CDU-BF ab, dem Rat zu empfehlen, die vorgesehene Gestaltungssatzung nicht zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage