03.12.2014 - 8 Straßenrechtliche Widmung eines Teilstücks des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nach einer kurzen Rückfrage von Herrn Dr. Otten zum Anschluss- und Benutzungszwang, die von Herrn Rave beantwortet wird, fasst die Bezirksvertretung Aachen-Mitte folgenden

 

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Beschluss:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, das neu ausgebaute,

ca. 585 m lange Teilstück des Vennbahnweges zwischen den Aachen-Arkaden und der Philipsstraße (Gemarkung Forst, Flur 14, Flurstück 3270, 3272, 2928 und 2915) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Weg wird auf die Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=66706&selfaction=print