25.11.2014 - 7.1 Kanalgebühren 2015 sowie Gebührenbedarfsberechn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 25.11.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Larosch erörtert, dass die vorgeschlagene Gebührensenkung aufgrund der Entnahme aus dem Sonderposten Kanal ermöglicht werde. Die Gebührensenkung entlaste aufgrund der Umlagefähigkeit im Rahmen der Mietnebenkosten nicht nur Eigentümer von Eigenheimen, sondern auch Mieter.
Frau Grehling führt aus, dass eine weitere Gebührenstabilität nur möglich sei, wenn die Kosten weiter stabil blieben.
Weiter erläutert sie, dass eine Sanierung des städtischen Haushalts über Gebühren nicht möglich sei, da das Kostendeckungsprinzip gelte. Das Planen von Überschüssen im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung sei demnach rechtswidrig.
Sie weist weiter darauf hin, dass die Gebühren bei gleichbleibenden Kosten angehoben werden müssten, wenn der Sonderposten aufgezehrt sei.
Anlagen zur Vorlage
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