10.12.2014 - 17 Friedhofssatzung der Stadt Aachen vom 01.01.201...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 10.12.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Luczak, Grüne Fraktion, berichtet, dass mehrfach im Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb versucht wurde, die Satzung dahingehend zu ändern, dass Grabmale aufgestellt würden, die nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammten und spricht seinen Dank aus, dass dies jetzt gelungen sei.
Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, äußert ebenfalls seine Freude über die Änderung der Satzung.
Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den Beschlussentwurf um folgenden Satz ergänzt habe: „Bei Verwendung eines QR-Codes übernimmt die Stadt Aachen für Inhalte, Richtigkeit und Gestaltung keine Haftung“.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb einstimmig den vorgelegten 3. Nachtrag zur Friedhofssatzung der Stadt Aachen mit der Änderung des § 24 Abs. 2 Satz 3 „Bei Verwendung eines QR-Codes übernimmt die Stadt Aachen für Inhalte, Richtigkeit und Gestaltung keine Haftung“..