10.12.2014 - 28 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 28
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 10.12.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsfrau Begolli, Fraktion DIE LINKE, weist darauf hin, dass der Schutz des Sonntags in der Verfassung fest verankert sei, es hier zwar Ausnahmeregelungen gebe, ein bloßes Umsatzinteresse die Aufhebung des Sonntagsschutzes jedoch nicht rechtfertige, wie das Verfassungsgericht ganz klar stelle. Ihre Fraktion schließe sich den Einwendungen der Kirchen und der Gewerkschaft an, lehne diese verkaufsoffenen Sonntage ab und hoffe, dass sich viele Ratsmitglieder dieser Meinung anschließen würden.
Für Ratsfrau Müller, AfD, hat die Politik eine Verantwortung gegenüber den Familien, den Arbeitnehmern und dem Schutz des arbeitsfreien Sonntags. Die AfD halte elf verkaufsoffene Sonntage für zu viel, es sollte eine Reduzierung auf maximal vier Tage stadtweit vorgenommen werden, zudem sollten diese Sonntage nicht in der Nähe von Feiertagen oder zur Oster- und Adventszeit liegen.
Der Oberbürgermeister stellt klar, dass es pro Stadtbezirk immer nur um maximal vier verkaufsoffene Sonntage gehe, die Gesamtzahl sich nur aus der unterschiedlichen bezirklichen Aufteilung ergebe.
Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, erklärt, dass seine Fraktion für die verkaufsoffenen Sonntage in sämtlichen Teilbereichen der Stadt Aachen stimme werde. Die Menschen nähmen das Angebot an, wie man gerade am letzten Sonntag sehen konnte, und durch die starken Umsätze habe die Stadt mehr Steuereinnahmen.
Seine Fraktion habe wie in den Vorjahren die Abstimmung freigegeben, so Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion. Der weit überwiegende Teil der CDU-Fraktion werde jedoch dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen, da der vom Einzelhandelsverband vorgelegte Antrag sich exakt in den gesetzlichen Vorgaben bewege.
Ratsfrau Breuer, CDU, ergänzt, dass es auch um den Erhalt von Arbeitsplätzen gehe, viel Umsatz im Einzelhandel würde heute bereits über das Internet getätigt und wo man das verhindern könne, solle man es tun.
Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Grünen Fraktion, teilt mit, dass in ihrer Fraktion auch die Abstimmung freigegeben worden sei.
Seiner Fraktion sei es in diesem Punkt ausnahmsweise nicht gelungen, eine einheitliche Meinung zu bilden, so Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, auch die SPD habe die Abstimmung freigegeben.
Ratsherr Palm, PRO NRW, wird gegen den Beschlussvorschlag stimmen, in Erinnerung an die christliche Tradition solle seiner Meinung nach der Sonntag heilig sein.
Der Oberbürgermeister ruft sodann zur Abstimmung auf.
Beschluss:
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt bei 25 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen mit 41 Ja-Stimmen den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung.
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