09.12.2014 - 5 Neues Gesamtkonzept Begegnungsstätten in Aachen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Emonts erläutert, dass 92.000 € des Gesamtzuschussbedarfes aus Drittmitteln bereit gestellt werden. Der Zuwendungsbetrag i.H.v. 315.500 €, den die Stadt Aachen gewillt ist bereit zu stellen, wird vollständig aus Stiftungsmitteln bezuschusst.

 

Herr Linden befürwortet die Ausweitung der Altenarbeit in der dargelegten Form. Er weist darauf hin, dass der Sozial- und Gesundheitsausschuss in 2008 die Einrichtung der ersten Begegnungszentren beschlossen und gleichzeitig eine Evaluierung im 2-Jahres-Rhythmus gefordert hat. Die nächste Evaluation soll demnach in 2015 erfolgen.

Zur Richtlinie zur Förderung von Begegnungsstätten für ältere Menschen in der Stadt Aachen vom 21.05.2014 schlägt er eine Änderung unter dem Punkt „Förderung der Begegnungszentren“, letzter Absatz vor: „Weitere Begegnungszentren sollen sukzessive alle zwei Jahre entstehen. Die Vorbereitung, wo ein neues durch die Stadt bezuschusstes Begegnungszentrum errichtet werden soll, erfolgt durch den Fachbereich Soziales und Integration in Abstimmung mit dem potenziellen Träger. Die Entscheidung trifft unter dem Vorbehalt, dass ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie.“

Des Weiteren bittet er den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die geänderte Richtlinie zustimmend zur Kenntnis nimmt.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Lassay erläutert Herr Emonts, dass die wöchentliche Arbeitszeit der hauptamtlichen Fachkräfte in den Begegnungszentren von 12,5 auf 19,5 Stunden angehoben  werden soll. Die Richtlinie wird diesbezüglich ergänzt.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt eine über die bisherige Haushaltsplanung 2015 hinausgehende zusätzliche Bezuschussung der Begegnungsstätten in der dargelegten Form in Höhe von 106.500 € aus Stiftungsmitteln für das Jahr 2015.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt die Richtlinie zur Förderung von Begegnungsstätten für ältere Menschen in der Stadt Aachen vom 21.05.2014 unter dem Punkt „Förderung der Begegnungszentren“, letzter Absatz wie folgt zu ändern:

„Weitere Begegnungszentren sollen sukzessive alle zwei Jahre entstehen. Die Vorbereitung, wo ein neues durch die Stadt bezuschusstes Begegnungszentrum errichtet werden soll, erfolgt durch den Fachbereich Soziales und Integration in Abstimmung mit dem potenziellen Träger. Die Entscheidung trifft unter dem Vorbehalt, dass ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie.“

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt die geänderte Richtlinie zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

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Anlagen zur Vorlage

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