04.12.2014 - 6 Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die CDU-Fraktion dankt Herr Gilson der Verwaltung für die zügige Bearbeitung des Ratsantrags der Mehrheitsfraktionen. Grundsätzlich stimme man der Verwaltungsvorlage zu, allerdings mit zwei Maßgaben: Zwar werde in der Regel wird ein Anteil von 30% öffentlich gefördertem Wohnungsbau angestrebt, dennoch wolle man hier keine feste Quote setzen, sondern die Möglichkeit erhalten, auf Besonderheiten von Vorhaben flexibel reagieren zu können. Aus diesem Grund beantrage man, heute per Beschluss einen Rahmen von 20% bis 40% festzulegen. Als Bezugsgröße für die festzusetzende Quote solle nicht die Wohnfläche, sondern ausschließlich die Anzahl der Wohneinheiten dienen, dies entspreche auch den maßgeblichen Landesregularien.

 

Für die Fraktion der Grünen vertritt Herr Rau die Auffassung, dass es mit den von der CDU-Fraktion vorgetragenen Beschlussergänzungen faktisch nicht zu einer Erhöhung der Anzahl von öffentlich geförderten Wohnungen kommen werde. Von-Bis-Regelungen böten immer eine offene Flanke in Verhandlungen mit Investoren, besser sei es, eine feste Quote zu definieren und diese dann auch konsequent einzuhalten. Man habe ja bereits in einem fraktionsübergreifenden Workshop über verschiedene Möglichkeiten verständigt, sein Vorschlag sei es daher, heute keinen Beschluss zu fassen und zunächst die Anregungen aus diesem Workshop umzusetzen.

 

Für die Fraktion Die Linke betont Herr Beus, dass man die Erhöhung und Festschreibung der Quote auf 30% für notwendig und richtig halte, einen Korridor von 20% bis 40% zu eröffnen sei dabei nach seiner Einschätzung wenig hilfreich. Ohnehin müsse man sich darüber im Klaren sein, dass selbst eine Erhöhung auf 30% angesichts des dringenden Bedarfs letztlich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sei, wenn man eine tatsächlich spürbare Verbesserung in diesem Sektor erreichen wolle, müsse man über ganz andere Maßnahmen nachdenken.

 

Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Kuckelkorn, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit den von der CDU-Fraktion beatragten Modifikationen zustimmen werde. Es bestehe Einigkeit darüber, dass eine Erhöhung der Anzahl der zu schaffenden öffentlich geförderten Wohneinheiten notwendig sei, und es sei beabsichtigt, dies auch in künftigen städtebaulichen Verträgen umzusetzen, dennoch sei man der Auffassung, dass eine flexiblen Regelung an dieser Stelle sinnvoll sei.

 

Herr Baal weist abschließend darauf hin, dass in den letzten 10 Jahren nicht die Quote sondern die zur Verfügung stehenden Landesmittel der begrenzende Faktor bei der Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnraum gewesen seien.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das in der Vorlage beschriebene Verfahren zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus  mit folgenden Maßgaben zu beschließen:

-Der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus soll zwischen 20% und 40% liegen. In               der Regel wird ein Anteil von 30% angestrebt.

-Als Bezugsgröße für die festzusetzende Quote dient die Anzahl der Wohneinheiten.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei einer Enthaltung und 3 Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=66974&selfaction=print