02.12.2014 - 12 Einführung einer kommunalen Altkleidersammlung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Di., 02.12.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Auf die Nachfrage des sachkundigen Bürgers Schmitz-Reiber zur Anzahl der Altkleidercontainer, die im Stadtgebiet Aachen aufgestellt werden müssten, erklärt der operative Betriebsleiter Herr Maier, dass es zwar eine Beschlussfassung der Verbandsversammlung des ZEW gebe, wonach je 1000 Einwohner ein Altkleidercontainer aufgestellt werden sollte. Dies sei aber keine zwingende Vorgabe, sondern die letztendliche Entscheidung über die erforderliche Anzahl müsse die jeweilige Kommune eigenverantwortlich treffen.
Der Aachener Stadtbetrieb habe geplant, 100 Container aufzustellen, des Weiteren wolle man die caritativen Einrichtungen bei der Suche nach geeigneten Standplätzen für ihre Altkleidercontainer unterstützen.
Der Personaldezernent Dr. Barth ergänzt zur Vorlage, dass es sich in Aachen um das gleiche Modell handele wie in Köln. Dort werden die Altkleider in städtischen Altkleidercontainern nicht weitergegeben, sondern verwertet. Auf dem Container befinde sich ein Aufkleber, der auf die Kleiderkammern hinweise, in denen Altkleider weitergegeben würden.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes einstimmig zur Kenntnis und beauftragt den Aachener Stadtbetrieb eine kommunale Altkleidersammlung über Depotcontainer im Stadtgebiet Aachen einzuführen. Des Weiteren schließt sich der Betriebsausschuss der Empfehlung des Aachener Stadtbetriebes an, die gesamten Leistungen auszuschreiben und so von der Option einer eigenständigen Durchführung einer Altkleidersammlung gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen zu können. Die hierfür erforderlichen Schritte sind in die Wege zu leiten.
Bei der konkreten Ausgestaltung der Standortkonzeption ist im Hinblick auf Option einer Mitberücksichtigung von caritativen Organisationen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Aachen in dem Klageverfahren Profitex GmbH ./. Stadt Aachen einzubeziehen.