09.12.2014 - 5 Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 09.12.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Ratsantrag
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Baal erklärt, dass der hier vorliegende Antrag ein zentraler Punkt in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD sei. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau solle bestärkt werden und zukünftig mit 20 – 40 % realisiert werden. Die Regel soll 30 % betragen.
Er berichtet, dass der Planungsausschuss in seiner letzten Sitzung 2 Korrekturen am Beschlussvorschlag vorgenommen habe.
Herr Frankenberger hat vor Beginn der Sitzung einen Hinweis auf den geänderten Beschlussvorschlag mit dem Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Planungsausschusses vom 04.12.2014 verteilt.
Dieser Hinweis beinhaltet folgendes:
Die Quote bezieht sich auf die geplanten Wohneinheiten und wird im Einzelfall für jedes Bauvorhaben unter Beachtung der Bedarfslage sowie der sozialen Quartiersstruktur festgelegt.
Im Gegenseitigen Einvernehmen kann in begründeten Ausnahmefällen die Realisierung der festgesetzten Quote an anderer Stelle erfolgen. Der Standort wird ebenso einvernehmlich festgelegt. Hierbei sind insbesondere soziale Bedarfe zu berücksichtigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, analog zu dieser Regelung, bei der Vermarktung städt. Grundstücke eine Quote der Wohneinheiten des zu realisierenden Bauvorhabens für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Die vereinbarte Quote ist im Kaufvertrag festzusetzen.
Der mit Datum vom 14.03.2007 vom Rat der Stadt Aachen verabschiedete Beschluss „Kommunale Bodenvorratspolitik zur Sicherung preiswerter Grundstücke“ (sog. Baulandbeschluss) behält weiterhin seine Gültigkeit.
In Abgrenzung beider Beschlüsse ist für solche Vorhaben, bei denen das Plangebiet mindestens 5.000 m² umfasst, bevorzugt der Baulandbeschluss anzuwenden, in diesen Fällen findet die hier zur Beschlussfassung vorliegende Quotenregelung keine Anwendung. Wird im Einzelfall der Baulandbeschluss nicht umgesetzt, kommt zwingend die oben beschriebene Quotenregelung zum Zuge.
Frau Hörmann sagt, ihre Fraktion habe sich von der Überschrift der Vorlage viel versprochen. Sie wurde jedoch sehr enttäuscht. Jeder Investor könne zukünftig mit der Verwaltung neu verhandeln.
Insgesamt sind wir für unser Handlungskonzept Wohnen auch Extern sehr gelobt wurden. Sie plädiert dafür, dieses zukünftig stärker zu verfolgen.
Herr Kuckelkorn dankt der Verwaltung für die Vorlage und den verteilten Hinweis und wies darauf hin, dass die gleiche Diskussion bereits im Planungsausschuss geführt wurde.
Herr Beus teilt für seine Frakion mit, dass 10 % Mehrquote deutlich zu wenig sei. Seine Fraktion wäre dafür, dass als Bemessungsgrundlage die Quadratmeterzahl im öffentlich geförderten Wohnungsbau dienen sollte.
Herr Moselage sieht in dem Beschlussvorschlag vor allem den Vorteil der Flexibilität in den Verhandlungen mit Investoren.
Herr Baal betont nochmals, dass man bewusst eine flexible Quote gewählt habe. Letztlich steht und fällt jedoch alles mit der finanziellen Förderung durch das Land NRW.
Frau Hörmann stellt nochmal klar, dass es Ihr nicht um eine feste Zahl ginge, sondern um ein überschaubares Verfahren und jeder die genauen Regeln kenne.
Sodann wird der folgende Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht mehrheitlich bei 2 Enthaltungen und 3 Gegenstimmen zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen das in der Vorlage beschriebene Verfahren zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus mit folgenden Maßgaben zu beschließen:
1. Der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus soll zwischen 20 % und 40 % liegen. In der Regel wird ein Anteil von 30 % angestrebt.
2.Als Bezugsgröße für die festzusetzende Quote dient die Anzahl der Wohneinheiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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518,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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239,2 kB
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