31.08.2005 - 8 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Ohne Wortbeitrag genehmigt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte einstimmig die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher, Herrn März und Herrn Hugot am 08.07.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

 

Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW empfehlen die Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ‑ Eupener Straße, An den Wurmquellen ‑ im Stadtbezirk Aachen‑Mitte für den Bereich Eupener Straße, Zweiweiherweg Diepenbenden, Hangstraße, Am Chorusberg und Luxemburger Ring zu fassen.

 

Städtebauliche Ziele:

1.    Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

2.    Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

3.    Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

4.    Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

 

gez. März                        gez. Hugot

Bezirksvorsteher                                                Mitglied der Bezirksvertretung

 

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Anlagen zur Vorlage