10.12.2014 - 39 Ratsantrag der GrünenBildung eines Aufsichtsrat...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Grünen Fraktion, verweist auf die Diskussion im Hauptausschuss am gleichen Tage und den dort gemäß dem Änderungsantrag ihrer Fraktion gefassten Beschluss über die Beauftragung der Verwaltung, bis zur Ratssitzung im Januar 2015 die entsprechenden Vorbereitungen zur Bildung eines Aufsichtsrates zu treffen.

 

Ratsfrau Moselage, FDP, greift einige Punkte aus der Vorlage auf und weist u.a. darauf hin, dass bei einer GmbH von den Regelungen des Aktiengesetzes abgesehen werde könne, da der Aufsichtsrat fakultativ sei. Über die Bildung des Aufsichtsrates entscheide nicht die Geschäftsführung, sondern der Gesellschafter, also der Rat. Ihres Erachtens gebe es auch kein Sonderkündigungsrecht des Vermieters, wenn die Stadt das Erbbaurecht kaufe, dies sei nur anders, wenn der Erwerb in der Zwangsvollstreckung erfolgt wäre.

 

Der Oberbürgermeister lässt sodann über den ergänzten Beschlussentwurf abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt bei zwei Enthaltungen, ansonsten einstimmig wie folgt:

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, bis zur Ratssitzung im Januar 2015 die entsprechenden Vorbereitungen zur Bildung eines Aufsichtsrates zu treffen.

 

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Anlagen

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