27.01.2015 - 4 Erlass einer Satzung zum Schutz und zur Erhaltu...

Beschluss:
verwiesen
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Beratung

Herr Körfer erklärt, dass die Satzung das Wohnungsrecht und nicht das Baurecht betrifft und es wichtig ist, diese Schnittstelle vernünftig zu behandeln. Ebenfalls ist zu betonen, dass nur der Wohnraum betroffen ist, welcher ab Inkrafttreten der Satzung bereits Wohnraum war oder noch werden wird. Er möchte deutlich machen, dass sich der Fachbereich Wohnen nicht als „Wohnraum-Polizei“ sieht, sondern eine Hilfestellung in der angespannten Wohnraumsituation bieten möchte.

 

Herr Baal beantragt in der Sache heute keinen abschließenden Beschluss zu fassen. Da zusätzlicher Personalbedarf entsteht, sollte der Personal- und Verwaltungsausschuss mit einbezogen werden.

Er weist auf die Kündigungssperrfrist-  und die Kappungsgrenz-Verordnung hin, welche von der Landesregierung erlassen wurden. Zudem sei das Zweckentfremdungsverbot bis 2006 ebenfalls eine Landesregelung gewesen. Er möchte von der Verwaltung dargestellt bekommen, warum es aktuell keine einheitliche Landesregelung zum Zweckentfremdungsverbot gibt:  Außerdem stellt seine Fraktion in Frage, ob das Problem des Leerstandes in Aachen wirklich so dringend sei und ein Eingriff, der durch die Satzung vorgenommen wird, nicht unangemessen ist. Weiterhin wird eine Klarstellung des Verhältnisses von Baurecht und Wohnungsrecht erbeten.

 

Herr Kuckelkorn teilt mit, dass er es gut findet, dass in der Überschrift der Satzung das Wort „Schutz“ gewählt wurde. Er sieht die Satzung als ein Instrument, um günstigen Wohnraum in Aachen zu erhalten.

Dennoch bittet er die Verwaltung die Unterschiede zu den Jahren 1994 und 2007 zu erläutern. Gleichzeitig fragt er an, welchen konkreten Wissensstand die Verwaltung hinsichtlich der Leerstände im nicht geförderten Wohnungsbestand habe.

 

 

Herr Pütz findet die Grundidee gut, jedoch sieht er Probleme in der Umsetzung der Satzung. Hier führt er als Beispiel die Zweckentfremdung gem. § 3 an, welche vorhanden ist, wenn die Wohnung länger als drei Monate leer steht. Es könne immer wieder vorkommen, dass die Wohnung angeboten wurde, sich jedoch in der Zeit kein Interessent gefunden habe.

 

Frau Hörmann bittet um konkretere Informationen, wie die Umsetzung der Satzung geschehen soll. Außerdem ist ihr unklar, bei wem die Beweispflicht für den Versuch der Vermietung, der Modernisierung oder des Umbaus liegt.

Grundsätzlich unterstützt ihre Partei die Satzung, versteht aber nicht, wieso die Thematik ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt wieder aufgerollt wird. Auch sie findet den Leerstand in Aachen derzeit nicht schlimm.

Hinsichtlich des erhöhten Personalbedarfs macht Frau Hörmann den Vorschlag, zunächst die Fusion der Fachbereiche 64 und 50 abzuwarten und die Aufgaben bei der Neuorganisation zu verteilen.

Auch ihre Fraktion möchte die Entscheidung vertagen.

 

Herr Moselage hinterfragt die Problematik eines derzeitigen Leerstandes in Aachen ebenfalls. Es sei ein Überangebot an Gewerberäumen auf dem Markt, jedoch werde dieser bereits oft von den Vermietern als Wohnraum vermietet um Leerstände zu vermeiden. Er ist der Meinung die Satzung, insbesondere die Sanktionen, sollte grundsätzlich noch einmal überarbeitet werden.

 

Herr Palm schließt sich der Meinung des Herrn Moselage an und rät von der Umsetzung der Satzung ab.

 

Herr Plum schlägt aufgrund der Vielzahl der Fragen vor, die Angelegenheit zu vertagen.

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Beschluss:

 

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss vertagt die Angelegenheit auf einen späteren Zeitpunkt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=67282&selfaction=print