21.01.2015 - 4 Einführung und Verpflichtung eines neuen Mitgli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr von Thenen führt nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW Frau Andrea Hausmann-Kischkat ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

 

Frau Hausmann-Kischkat bekundet die vorgeschriebene Verpflichtungsformel mit folgendem Inhalt: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zu Wohle der Gemeinde erfüllen werden, so wahr mir Gott helfe“.

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