03.02.2015 - 3 Beteiligung der Stadt Aachen an einer regionale...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 03.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Dr. Vankann erläutert eingangs die Vorlage.
Herr Alexi, Piraten Fraktion äußert, dass auch nach der Gründung der Genossenschaft von der Stadt Aachen keine weitere Starthilfe in Form von Personal- oder Sachkosten geleistet werden soll.
Ratsherr Corsten, CDU Fraktion, erkundigt sich, wie hoch genau die Anteile der Stadt Aachen sein sollen. Im Beschlussvorschlag steht lediglich „im dreistelligen Bereich“.
Frau Dr. Vankann erwidert dazu, dass die Anteile der Stadt Aachen im Bereich von
100,00 bis 500,00 € liegen sollen.
Ratsherr Corsten regt an, dies auch im Beschlussvorschlag zu formulieren. Zudem beantragt er, den Beschlussvorschlag folgendermaßen zu erweitern: Auch nach dem Wegfall der Zuschüsse der Bundesinitiative dürfen der Stadt Aachen keinerlei Kosten in Form von personellem oder sachlichem Aufwand oder Zuschussmitteln entstehen.
Ratsfrau Kehren, SPD Fraktion erkundigt sich, was genau mit dieser Vorlage beschlossen wird, bittet um praktische Beispiele für Projekte der Genossenschaft und erkundigt sich, ob es schon Anwärter für den Vorstand gibt.
Frau Dr. Vankann erläutert, dass der Vorstand aller Voraussicht nach aus den in der Vorlage benannten Gründungsmitgliedern bestehen wird.
Beschlossen wird mit der Vorlage die Beteiligung der Stadt Aachen an der Energieeffizienzgenossenschaft. Als praktisches Beispiel benennt sie den Austausch von Leuchtmitteln, die Folge ist eine Einsparung beim Stromverbrauch.
Frau Dr. Vankann weist noch darauf hin, dass das Betätigungsfeld der regionalen Energieeffizienzgenossenschaft auf die Städteregion Aachen ausgeweitet werden soll.
Ratsfrau Göddenhenrich teilt für die Grüne Fraktion mit, dass sie dem Beschlussvorschlag zustimmen wird. Sie dankt Frau Dr. Vankann für die Vorarbeit und begrüßt die Kooperation mit der Städteregion Aachen.
Herr Dr. Opitz, FDP Fraktion, gibt zu bedenken, dass die Stadt Aachen als künftiger Anteilseigner an der zu gründenden Genossenschaft Rechte und Pflichten eingeht. Diese sollten genau bekannt sein.
Herr Dr. Barth teilt diese Bedenken und empfiehlt daher folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz begrüßt die Entstehung einer regionalen Energieeffizienzgenossenschaft und empfiehlt dem Rat, dass sich die Stadt Aachen an der Gründung einer regionalen Energieeffizienzgenossenschaft beteiligt, und dabei maximal Anteile bis zu 500,00 € zeichnet; und zugleich dafür Sorge trägt, dass die Haftung der Stadt auf die Einlage beschränkt wird.
Ratsherr Demmer, CDU Fraktion, erkundigt sich wie die Genossenschaft „aktivieren und finanzieren“ (S.5 der Vorlage) soll. Zudem fragt er, ob der Vorstand ehrenamtlich oder hauptamtlich beschäftigt und wie groß das operative Geschäft sein wird.
Er bittet die auf Seite 4 der Vorlage benannte Kostenstelle mitzuteilen.
Zudem unterstützt er die ergänzenden Empfehlungen zum Beschlussvorschlag, die Haftungsproblematik und die Kosten nach der Förderphase betreffend.
Frau Dr. Vankann teilt mit, dass im Wirtschaftsplan eine hauptamtliche Stelle für den Vorstand eingeplant ist. Es wird noch geklärt welche Person diese Stelle besetzt.
Anmerkung:
Die Einlage der Stadt Aachenwird aus folgender Kostenstelle geleistet:
PSP 4-140102-907-7 52790000
Alsdann wird über den um die Empfehlungen erweiterten Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz begrüßt die Entstehung einer regionalen Energieeffizienzgenossenschaft und empfiehlt dem Rat, dass sich die Stadt Aachen an der Gründung einer regionalen Energieeffizienzgenossenschaft beteiligt, und dabei maximal Anteile bis zu 500,00 € zeichnet; und zugleich dafür Sorge trägt, dass die Haftung der Stadt auf die Einlage beschränkt wird.
Auch nach dem Wegfall der Zuschüsse der Bundesinitiative dürfen der Stadt Aachen keinerlei Kosten in Form von personellem oder sachlichem Aufwand oder Zuschussmitteln entstehen.