26.02.2015 - 4 Unterbringung von Flüchtlingen - Sachstandsbericht

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Emonts berichtet:

 

  • Gemäß Schreiben des BAMF vom 18.02.2015 wird geschätzt, dass im Jahr 2015 im Bundesgebiet 250.000 Asylantragsteller und 50.000 Asylfolgeantragsteller einreisen werden (Anlage 1). Von dieser Gesamtsumme würden ca. 6.000 Personen/Monat NRW und hiervon ca. 80 Personen/Monat der Stadt Aachen zugewiesen werden. Diese Größenordnung wurde bei der Haushaltsplanung 2015 im Flüchtlingsbereich berücksichtigt.
  • Gemäß Mitteilung des Städtetages Nordrhein-Westfalen vom 17.02.2015 wird davon ausgegangen, dass neben den vorgenannten Flüchtlingen in 2015 zusätzlich ca. 300.000 Flüchtlinge aus dem Kosovo einreisen werden (Anlage 2). Falls dieser Personenkreis ebenfalls auf die Kommunen weiterverteilt wird, wären monatlich weitere 80 Personen unterzubringen. Dies würde die für 2015 eingeplanten finanziellen und räumlichen Ressourcen im Flüchtlingsbereich überschreiten.
  • Zum 01.02.2015 wurden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die keinen Asylantrag gestellt haben bzw. stellen mussten, erstmalig auf die Zuweisungsquote angerechnet. Die Stadt Aachen überschreitet die Zuweisungsquote hierdurch derzeit um 30 %.  Demnach wird die Stadt Aachen in den nächsten Wochen allenfalls Zuweisungen im Rahmen der Familienzusammenführung erhalten. Die Entwicklung der Auslastungsquote zum 01.03.2015 bleibt abzuwarten.
  • Durch die beschleunigte Bearbeitung von Asylverfahren für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern (2 Wochen ab Einreise bis Bescheiderteilung und Abschiebung) sollen die Flüchtlingszahlen eingedämmt werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Bearbeitungszeiten realisierbar sind. Evtl. Klageverfahren und/oder Abschiebungshindernisse können die Asylverfahren individuell verlängern.
  • Es existiert keine Statistik für die durchschnittliche Dauer eines Asylverfahrens  und somit die durchschnittliche Verweildauer von Flüchtlingen.

(Gemäß Recherche betrug die Asylverfahrensdauer beim BAMF im Jahresdurchschnitt 2014 7,1 Monate.)

  • Die Anzahl der unerlaubt eingereisten Flüchtlinge, die nicht auf die Zuweisungsquote angerechnet werden, nimmt stetig zu.
  • Es werden weiterhin viele Optionen/Objekte hinsichtlich Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen seitens der Verwaltung geprüft. Kürzlich erfolgte ein Inserat in den örtlichen Zeitungen zwecks Akquise von Grundstücken/Unterkünften/Wohnungen. Die Resonanz ist gering, konkrete Optionen haben sich noch nicht ergeben.
  • Es besteht Kontakt zu den Kirchen bezüglich der Bereitstellung von Wohnraum. Bislang konnten zwei kleinere Objekte angemietet werden.
  • Der FB 50 geht davon aus, dass für ca. 500 Personen Interimsbauten (Wohncontainer) errichtet werden müssen. Es wird angestrebt ausschließlich abgeschlossene Wohneinheiten aufzustellen. 
  • Die Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG – für das Jahr 2015 (inklusive Entlastungsmittel des Bundes) deckt zu lediglich ca. 23 % die tatsächlichen Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zusätzlich entstehen noch Aufwendungen für die Beschaffung und Herrichtung von Wohnraum.
  • Bezüglich des für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitgestellten Gebäudeteils der ehemalige Grundschule Kronenberg sind bei der kürzlich stattgefundenen Bauabnahme noch geringe Mängel beanstandet worden. Die Schlussabnahme soll in der 10. KW erfolgen, so dass die Räumlichkeiten dann auch belegt werden können. Es soll bei der ursprünglich Nutzungsdauer von einem Jahr verbleiben. Sollte eine längere Nutzung erforderlich sein, wird dies in Abstimmung mit FB 45 geklärt werden.
  • Das Gebäude des BLB an der Ecke Adenauerallee/Karl-Marx-Allee befindet sich in einem schlechten Zustand. Bei einer Anmietung durch die Stadt würden nach Schätzung ca. 3,5 bis 5 Mio € Kosten für die Herrichtung entstehen. Auch die Rahmenbedingungen hinsichtlich Laufzeit des Mietvertrages und Zeitraum der mietfreien Überlassung werden mit dem BLB noch diskutiert. Aktuell erscheint die Anmietung des Objektes nicht sinnvoll, so dass die Verwaltung intensiv nach Alternativen sucht.
  • Der FB 64 hat Kontakt zum Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW bezüglich der Möglichkeit der Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen an Flüchtlinge aufgenommen. Es liegen noch keine Ergebnisse vor.

Der Arbeitskreis Wohnungswesen des Städtetages NRW hat zwischenzeitlich bekräftigt, dass Flüchtlinge keinen rechtlichen Anspruch auf die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen besitzen.

  • Bezüglich des Bündnisses für Flüchtlinge wird in Kürze ein Abstimmungsgespräch mit der Stadt Aachen, der StädteRegion Aachen, der Bundespolizei und dem Kommunalen Integrationszentrum stattfinden. Die  Arbeitsgruppen werden voraussichtlich im März festgelegt.
  • Hinsichtlich des Beschlusses zu TOP 2.1 der Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 06.11.2014, wonach die Verwaltung nach Nr. 6 in der Trägerversammlung des Jobcenter am 25.11.2014 dafür eintreten sollte, aus der Vermittlung von Asylbewerbern und Flüchtlingen einen Arbeitsschwerpunkt zu machen und entsprechende arbeitsmarktpolitische  Instrumente zur Verfügung zu stellen, haben die ersten Sondierungsgespräche mit Dez VI, der StädteRegion Aachen und dem Jobcenter stattgefunden. Die Thematik ist komplex und es sind viele Partner zu beteiligen. In der gesamten StädteRegion Aachen kommen für ca. 180 ansässige Asylbewerber Fördermöglichkeiten in Betracht.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen