11.03.2015 - 4.2 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 11.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen genehmigt mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen die am 19.02.2015 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW:
Im Rahmen der Dringlichkeitsentscheidung wird die Zustimmung zur überplanmäßigen Leistung von Mitteln im Haushaltsjahr 2014 im Produkt 050202 – Leistungen nach dem AsylbLG und im Produkt 100803 - Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen in Höhe von insgesamt 570.000 € erteilt.
PSP-Element | Kostenart / Sachkonto | Finanz-stelle | Finanz-position | Bezeichnung | Fehlbetrag (gerundet) |
4-050202-903-6
| 53390000 | 050202900 | 73390000 | § 4 AsylbLG - Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (außerhalb von Einrichtungen)
| 30.000 € |
4-050202-904-4 | 53390000 | 050202900 | 73390000 | § 6 AsylbLG – Sonstige Leistungen in Form von Sachleistungen | 30.000 € |
4-050202-907-7 | 53390000 | 050202900 | 73390000 | § 4 AsylbLG - Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (innerhalb von Einrichtungen) | 400.000 € |
1-100803-900-4 | 52410000 | 100803900 | 72410000 | Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen; hier: Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen | 110.000 € |
Die Auszahlungsermächtigungen (Finanzrechnung) sind in das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen, da die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle ausschließlich im Haushaltsjahr 2015 kassenwirksam werden und die im Haushaltsjahr 2015 veranschlagten Auszahlungsermächtigungen nicht zur Abdeckung ausreichen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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199,2 kB
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