18.03.2015 - 9 Sachstand Radschnellweg Aachen- HerzogenrathAnt...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Die in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 14.01.2015 gestellten Fragen beantwortet Herr Mohnen für die Kollegen im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsplanung.

Zu der Frage, ob nur die Vorarbeiten oder aber das gesamte Vorhaben zu 80% durch das Land NRW gefördert werden, stellt der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsplanung klar, dass das Land Nordrhein-Westfalen in Aussicht gestellt hat, die Planung und den Bau des Radschnellwegs mit 80 % der zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Bisher liegt ein Zuwendungsbescheid für die Machbarkeitsstudie einschließlich Umweltverträglichkeitsstudie und Kosten-Nutzen-Untersuchung vor. Eine endgültige Festlegung der Förderquote für die Baukosten muss das Land noch treffen. Die Finanzierung der Eigenanteile für die StädteRegion und die Kommunen wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie untersucht.

Auf die Frage nach der Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) r das umweltverträgliche Fortbewegungsmittel Fahrrad erläutert der Fachbereich, dass bei einer Umweltverträglichkeitsstudie die zu erwartenden Auswirkungen auf unterschiedliche Schutzgüter (Schutzgut Mensch, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Boden/ Altlasten, Schutzgut Wasser, Schutzgut Klima/ Luft, Schutzgut Landschaftsbild, Schutzgut Kultur- und Sachgüter) untersucht werden. Dabei hat die Anlage und Nutzung eines Radwegs durchaus Auswirkungen auf die Schutzgüter.

Die UVS wurde zu diesem Zeitpunkt auf freiwilliger Basis erstellt, um die Ergebnisse bereits im Rahmen der Trassenführung berücksichtigen zu können. Erforderlich wird die UVS erst später in den weiteren Planungsschritten. Ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist,

wird sich erst im weiteren Verfahren zeigen.

Auf die Frage, wie eine UVS durchgeführt werden kann, wenn die genaue Trassenführung noch nicht bekannt ist, antwortet der Fachbereich, dass im Rahmen des Wettbewerbsbeitrags eine mögliche Trassenführung mit einigen Untervarianten erarbeitet wurde. Beim Scoping-Termin zur UVS wurde der Untersuchungsraum für die UVS festgelegt, d. h. es wurde entschieden für welchen Korridor der möglichen Trasse (mit Varianten) die Untersuchung vorgenommen wird. Mit diesem je nach Bereich und ggf. beeinträchtigten Schutzgut unterschiedlich breiten Korridor (bis zu 300 m Breite) wird ein großer Teil des für Varianten denkbaren Gebietes bereits für die UVS abgedeckt. Sollten sich im Rahmen der Machbarkeitsstudie weitere Varianten ergeben, die noch nicht von der vorhandenen UVS abgedeckt sind, dann wird es Nachuntersuchungen für diese Varianten geben.

Die UVS wurde zu diesem Zeitpunkt auf freiwilliger Basis erstellt, um die Ergebnisse bereits im Rahmen der Trassenführung berücksichtigen zu können.

 

Viele detaillierte und weitere Informationen sind auf der Internetseite http://www.radschnellweg-euregio.de zu finden.

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmung: einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=67975&selfaction=print