18.03.2015 - 8 I. vereinfachte Änd. des BP Nr. 693 -Richardstr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 18.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Zu den von Herrn Dr. Otten angesprochenen Punkten
- Größe der Hundewiese und
- Öffentlichkeit im Hinblick auf den Gemeinschaftsgarten
teilt Herr Dr. Ruckert für die Verwaltung folgendes mit:
Hundefläche:
„Die Nutzung der betreffenden Fläche ist die einer 'Hunde-Toilette' mit derzeit folgenden Problemen:
- unansehnlicher Bereich, der sich negativ auf die umliegenden Freiräume auswirkt,
- wird nur in Teilen der Fläche tatsächlich in Anspruch genommen,
- verhindert in seiner Lage die Verbindung der einzelnen Freiräume an der Richardstraße zu einem
zusammenhängenden Quartierspark, was ein zentrales Ziel des Planungsauftrags ist.
Aus diesen Gründen wird die Hunde-Toilette räumlich angepasst und neu gestaltet, die Funktionalität bleibt erhalten. Auch künftig wird die Fläche deutlich größer als die meisten anderen Hunde-Toiletten im Stadtgebiet sein, selbst verglichen mit Lagen, in denen deutlich mehr öffentlicher Freiraum für die Bevölkerung zur Verfügung steht.“
Gemeinschaftsgarten:
„Es ist sowohl Ziel der städtischen Planung, als auch des Gemeinschaftsgarten-Projekts, eine öffentliche Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der betreffenden Fläche zu gewährleisten.“
Darüber hinaus bittet Herr Dr. Otten, den überarbeiteten Pachtvertrag mit dem Verein zu gegebener Zeit zu übersenden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die I.vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,1 MB
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500,4 kB
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574,3 kB
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607,5 kB
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