18.03.2015 - 7 I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Hoffmann erläutert die Vorlage anhand einer Präsentation, die auch den nachfolgenden TOP 11 mit einbezieht. Insbesondere auf die als Tischvorlage vorliegende Eingabe bedeutet er, dass hier der Allgemeinnutzen höher einzustufen ist als das Einzelinteresse.

 

Die SPD-BF ist der Auffassung, die STAWAG sollte aufgefordert werden ihre Leitungskataster zu überprüfen, damit in Zukunft derartiger Aufwand vermieden werden kann.

 

Auf die Frage, wie so etwas künftig vermieden werden kann, antwortet Herr Hoffmann, dass die STAWAG in Zukunft aufgefordert wird, einen konkreten Leitungsplan im Vorfeld zu erarbeiten. Im Falle Lichtenbusch hat die Verwaltung lediglich eine Anfrage an die STAWAG gerichtet und von dort wurde signalisiert, dass es keine Probleme geben könnte.

 

Nachdem die CDU-BF der Vorlage zustimmt und sich den Ausführungen der SPD-BF im Hinblick auf den dringend benötigten Wohnraum anschließt, ergeht folgender

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 855 Lichtenbusch / Innenbereich – gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-die Höhenlage der Längsprofile zu ändern und

-die Festsetzungen der maximal zulässigen Gebäudehöhen entsprechend anzupassen.

Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 – Lichtenbusch / Innenbereich – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage