22.04.2015 - 7 I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 693 -Richardstraße/Gottfriedstraße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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