15.04.2015 - 4 Auswirkungen der Änderungen des Asylbewerberlei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Prepols erläutert die Auswirkungen der Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zum 01.03.2015 (siehe Anlage 1).

 

Herr Linden bittet um Erläuterung des § 25 Abs. 5 Asylbewerberleistungsgesetz. Herr Prepols führt hierzu aus, dass es sich hierbei um abgelehnte Asylbewerber handelt, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht ausreisen können. Dieser Personenkreis erhält jetzt Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, wenn die Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung 18 Monate oder länger zurückliegt.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Ulug, warum es bei den Vermögensfreibeträgen unterschiedliche Freibeträge z.B. beim Jobcenter, Sozialamt oder bei der Familienkasse gibt, erläutert Herr Prepols, dass die Freibeträge bei den verschiedenen Sozialleistungsträgern gesetzlich geregelt sind.

 

Herr Demmer fragt nach, ob die Kosten der Unterkunft weiterhin im Einzelfall von den Abteilungen FB 50/200 an  FB 50/300 gezahlt werden. Herr Prepols entgegnet hierzu, dass derzeit ein Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes umgesetzt werde, wonach diese Zahlungen nicht mehr erforderlich seien.

 

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Beschluss:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

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Anlagen

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