22.04.2015 - 2 Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen;1....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Mi., 22.04.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Zu Beginn der gemeinsamen Sondersitzung wird ein Änderungsantrag der Fraktion Grüne verteilt, der auch als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem eingestellt ist.
Ein Vortrag der Verwaltung wird nicht gewünscht.
Herr A. Müller (Linke) sieht es als wichtiges Ziel der Politik, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um eine deutlich saubere Luft zu bekommen. Seine Fraktion spreche sich deshalb dafür aus, den Absatz 3 des Beschlussvorschlags zu streichen. Es sei nicht hilfreich, damit zu drohen, die Handlungsoptionen zu streichen. Er appelliere an die Verwaltung, auf das Angebot des Ministers Remmel einzugehen.
Für seine Fraktion kündige er an, dass sie sich dem Antrag der Fraktion Grüne anschließen werde.
Frau Göddenhenrich (Grüne) betont, ihre Fraktion sei insgesamt mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplans einverstanden. Allerdings solle dieser unabhängig von der Einführung der Umweltzone weiter verfolgt werden. Wenn es der Stadt nicht gelinge, die Einführung der Umweltzone zu verhindern, könne als nächster Schritt der vorgeschlagene Ausbau zur Modellkommune in Erwägung gezogen werden. Unbedingt verbessert werden müsse der Radverkehr. Es lohne sich, diesen zu fördern, da die Bereitschaft, auf das Rad umzustellen, vor allem bei den jüngeren Aachenern groß sei. Die Verwaltung sollte auf den Vorschlag des Ministers Remmel eingehen, ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Zugunsten der Umwelt müsse neben den bereits durchgeführten Aktivitäten wie dem von der TH entwickelten Streetscooter weiter auf Elektromobilität umgestellt werden, zunächst die Busse, dann irgendwann der Lieferverkehr. Dies sei kein Widerspruch zu Aachen als Touristen- und Einkaufsstadt.
Herr Corsten (CDU) lobt die Verwaltung für die seiner Meinung nach hervorragende Vorlage, die alles beinhalte. Sollte der Maßnahmenkatalog umgesetzt werden, müsse die Stadt Aachen aber auch hohe Kosten stemmen. Dagegen stehe der Brief des Ministers. Niemand habe etwas gegen die Elektromobilität, aber zum einen sei dies keine Idee des Ministers und zum anderen gebe es noch technische Probleme. Den Vorschlag der Fraktion Grüne könne er aus deren Sicht zwar verstehen. Seine Fraktion werde aber der Vorlage der Verwaltung folgen.
Frau Dr. Wolf (SPD) schließt sich den Ausführungen des Herrn Corsten an. Sie lehne den Antrag der Grünen ab und plädiere dafür, geschlossen abzustimmen. Die Umweltzone würde nur die Feinstaubproblematik regeln; diese sei aber nicht das große Problem in Aachen. Ihre Fraktion werde ebenfalls für die Verwaltungsvorlage stimmen.
Herr Blum (FDP) sieht die Entscheidung im letzten Ausschuss, die Abstimmung über die Vorlage zu verschieben, als richtig an. In der Zwischenzeit habe sich jeder über den Brief des Ministers informieren können. Die Verwaltung habe hervorragende Arbeit geleistet. In Aachen sei mehr erreicht worden als in manch anderer Kommune mit Umweltzone, da sei man auf dem richtigen Weg. Beim Antrag der Fraktion Grüne lehne er vor allem die Erarbeitung eines Konzeptes ab, bei dem Aachen als Modellkommune ausgerichtet werden soll, weil das zur Zeit nicht erreicht werden könne. Deshalb stimme seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zu.
Herr Oberbürgermeister Philipp erklärt zunächst die Unterschiede zwischen Emissionen und Immissionen. Das bedeute, dass es eine „immissionsfreie Modellkommune“ nicht geben könne, da sich Einträge von außen nicht verhindern lassen. Es gehe hier also um die Verhinderung von Emissionen. Um das zu erreichen und um die Umweltzone zu verhindern habe die Stadt Aachen bereits alles Mögliche unternommen. Herr Philipp nennt einige Beispiele. Elektromobilität sei zwar wünschenswert. Die Frage sei aber, was finanziell geleistet werden kann. Deshalb bitte er darum, sich für die Verwaltungsvorlage zu entscheiden.
Frau Breuer (CDU) teilt mit, sie schließe sich inhaltlich den Vorrednern Herr Philipp und Herr Corsten an. Seit in Kraft treten des Luftreinhalte- und Aktionsplans seien die einzelnen Maßnahmen konsequent durchgezogen worden, teilweise sogar gegen den Willen der Bürger. Es sei schon vieles verbessert worden in der Stadt Aachen. Die Vorlage der Verwaltung sei vorbildlich. Natürlich könne man weitere Verbesserungen vorschlagen. Jedoch sollten die Bürger weitestgehend mitgenommen werden und nicht Maßnahmen von oben herab diktiert werden.
Frau Göddenhenrich ist der Meinung, die vielen Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden, hätten zwar Verbesserungen gebracht, z. B. beim Radverkehr. Aber diese Maßnahmen würden nicht ausreichen, um die Grenzwerte einzuhalten. Problematisch seien die Werte, die in einigen Lagen in Aachen gemessen wurden, z. B. am Kaiserplatz. Man müsse sich dieser Verantwortung stellen. Mit dem Beschlussentwurf der Fraktion Grüne solle die Leistung der Verwaltung nicht geschmälert werden. Man wolle nur gewisse Themen in den Fokus stellen.
Herr Hofmann (Die Linke) stellt fest, Aachen nehme nicht den Spitzenplatz im Land ein. Traurige Wahrheit sei die Überschreitung der Werte für Luftschadstoffe an einigen Stellen, wobei es auch hervorragende Stellen mit guten Werten gebe. Man wolle die Umweltzone in Aachen nicht, jedoch sei es kaum zu vermeiden, dass sie eingeführt wird. Die Politik müsse alles tun, um die Luftqualität zu verbessern. Die Werte seien teilweise gesundheitsgefährdend. Im Moment sei der Finanzmarkt günstig, um bei Investitionen günstige Finanzierungen zu erreichen. Deshalb plädiere er dafür, den Vorschlag der Fraktion Grüne zu übernehmen.
Frau Rhie (SPD) teilt mit, sie sei wie die Vorredner der Großen Koalition der Meinung, die Verwaltungsvorlage sei gut und richtig. Das Engagement der Stadt Aachen in der Vergangenheit und jetzt sei sehr groß. Sie gehe davon aus, dass die Verwaltung den Weg konsequent weiter verfolgen werde. Eine Umweltzone bringe keinerlei Mehrwert. Der Brief des Umweltministers lasse Raum für Interpretationen. Deshalb habe der Herr Oberbürgermeister angeboten, weitere Gespräche zu führen, zum Wohle der Bürger. Sie plädiere dafür, geschlossen für die Verwaltungsvorlage zu stimmen.
Frau Dr. Wolf schlägt vor, die Reihenfolge bei der Abstimmung entsprechend so vorzunehmen, dass eine geschlossene Abstimmung ermöglicht werden kann.
Herr Gilson (CDU) ist der Meinung, es sei heute deutlich geworden, dass die Vorlage der Verwaltung allen gefalle. Sicherlich werde die Verwaltung nicht aufhören, Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu erarbeiten und umzusetzen, wenn die Umweltzone doch komme. Gleichwohl müsse man dann Handlungsoptionen wegen der zusätzlichen Kosten überdenken.
Herr Dr. Barth stellt fest, dass an einigen Messstationen in Aachen die Grenzwerte nach wie vor überschritten würden, weshalb es Aufgabe von Politik und Verwaltung sei, mit einem gut aufgestellten Konzept den bisherigen Weg für eine saubere Luft konsequent weiter zu gehen und den Luftreinhalteplan weiter zu entwickeln. Noch sei man nicht so weit, dass man komplett bzw. flächendeckend auf Elektromobilität umstellen könne. Das gelte z. B. für die Brennstoffzellentechnik und für Elektrobusse. Trotzdem müsse man diesen Weg langfristig beschreiten. Man habe eine gute Ausgangslage, um unabhängig von einer Umweltzone gute Luft für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und könne dies auch der Bezirksregierung als Angebot vorlegen.
Herr Achilles (Piraten) sieht die Themen Saubere Luft und Umwelt als Kernaufgaben einer Kommune. Diese dürfe man nicht halbherzig angehen. Er könne deshalb den Absatz 3 des Beschlussvorschlags nicht nachvollziehen.
Nach weiteren Wortmeldungen des Herrn A. Müller (Linke), des Herrn Neumann (Grüne), der Frau Lürken (CDU) und des Herrn Hofmann schlägt Herr Ferrari vor, zunächst über den Antrag der Grünen in beiden Ausschüssen abzustimmen, dann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Zunächst läßt Herr Luczak den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz über den Antrag der Fraktion Grüne abstimmen, dann läßt Herr Ferrari den Mobilitätsausschuss über den Antrag abstimmen.
In der gleichen Reihenfolge ergehen die Abstimmungen über die Verwaltungsvorlage:
- Änderungsantrag der Fraktion Grüne:
Beschluss:
Text siehe Anlage zu diesem TOP.
Abstimmungsergebnis:
-Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
bei 3 Zustimmungen mehrheitlich abgelehnt
-Mobilitätsausschuss
bei 5 Zustimmungen mehrheitlich abgelehnt
- Verwaltungsvorschlag:
Beschluss:
-Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Bericht der Bezirksregierung Köln „Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 1. Fortschreibung 2015 – Entwurf“ zur Kenntnis. Er stimmt dem im Bericht enthaltenen Maßnahmenkatalog der Verwaltung zu. Die Maßnahme der Bezirksregierung Köln zur Einführung einer grünen Umweltzone ab 01.12.2015 lehnt der Ausschuss ab.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Frist zur Stellungnahme nach § 47 Abs. 5a BImSchG eine entsprechende Eingabe bei der Bezirksregierung Köln zu machen, mit dem Ziel, die Umweltzone in Aachen nicht einzuführen und stattdessen das im Berichtsentwurf enthaltene und in der Vorlage nochmals erweiterte Programm der Stadt (vgl. Pkt. 8.1) zu verfolgen.
Sollte die Umweltzone dennoch angeordnet werden, entfällt die Handlungsoption einer „Optimierten Busflottenmodernisierung 2015-2018“. Darüber hinaus ist der im Entwurf enthaltene städt. Maßnahmenkatalog (inkl. Erweiterungsoption zu MF4) durch die Verwaltung dann dahingehend zu überprüfen, ob bzw. welche Maßnahmen mit Blick auf die bisher nicht eingeplanten Mittel zur Einrichtung einer Umweltzone zurückgestellt oder gestrichen werden müssen.
Die für die Umsetzung jeweils zuständigen Fachbereiche der Verwaltung werden beauftragt, die zur Verbesserung der Luftqualität in Aachen erforderlichen Maßnahmen gem. dem neuen Maßnahmenkatalog zeitnah aufzugreifen und umzusetzen, um die Ziele des Luftreinhalteplans im vorgegebenen Zeitrahmen zu erreichen. Soweit nicht bereits erfolgt, sind die dafür notwendigen Finanzmittel durch die jeweiligen Fachbereiche zu ermitteln und in kommenden Haushalts- bzw. Finanzplanungen einzustellen.
Die o .g. Ratsanträge Nr. RA 045/17 (GRÜNE) vom 19.01.2015 und Nr. RA 047/17 (CDU/SPD) vom 21.01.2015 gelten als behandelt.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Mobilitätsausschuss und dem Rat der Stadt, entsprechende Beschlüsse zu fassen.
-Mobilitätsausschuss:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Bericht der Bezirksregierung Köln „Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 1. Fortschreibung 2015 – Entwurf“ zur Kenntnis. Er stimmt dem im Bericht enthaltenen Maßnahmenkatalog der Verwaltung zu. Die Maßnahme der Bezirksregierung Köln zur Einführung einer grünen Umweltzone ab 01.12.2015 lehnt der Ausschuss ab.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Frist zur Stellungnahme nach § 47 Abs. 5a BImSchG eine entsprechende Eingabe bei der Bezirksregierung Köln zu machen, mit dem Ziel, die Umweltzone in Aachen nicht einzuführen und stattdessen das im Berichtsentwurf enthaltene und in der Vorlage nochmals erweiterte Programm der Stadt (vgl. Pkt. 8.1) zu verfolgen.
Sollte die Umweltzone dennoch angeordnet werden, entfällt die Handlungsoption einer „Optimierten Busflottenmodernisierung 2015-2018“. Darüber hinaus ist der im Entwurf enthaltene städt. Maßnahmenkatalog (inkl. Erweiterungsoption zu MF4) durch die Verwaltung dann dahingehend zu überprüfen, ob bzw. welche Maßnahmen mit Blick auf die bisher nicht eingeplanten Mittel zur Einrichtung einer Umweltzone zurückgestellt oder gestrichen werden müssen.
Die für die Umsetzung jeweils zuständigen Fachbereiche der Verwaltung werden beauftragt, die zur Verbesserung der Luftqualität in Aachen erforderlichen Maßnahmen gem. dem neuen Maßnahmenkatalog zeitnah aufzugreifen und umzusetzen, um die Ziele des Luftreinhalteplans im vorgegebenen Zeitrahmen zu erreichen. Soweit nicht bereits erfolgt, sind die dafür notwendigen Finanzmittel durch die jeweiligen Fachbereiche zu ermitteln und in kommenden Haushalts- bzw. Finanzplanungen einzustellen.
Die o. g. Ratsanträge Nr. RA 045/17 (GRÜNE) vom 19.01.2015 und Nr. RA 047/17 (CDU/SPD) vom 21.01.2015 gelten als behandelt.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
12,8 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
786,8 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
380,8 kB
|