06.05.2015 - 6 Oberforstbacher Straße zwischen Hausnr. 75 und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Mündel verdeutlicht, dass die Entwässerung der aus dem Wilburgpfad fließenden Oberflächenwasser nach dem Einbau eines Straßenablaufes funktioniert. Er rät dringend von der Errichtung einer ACO-Drainrinne ab, weil der Reinigungs- und Reparaturaufwand sehr hoch sind.

 

r die CDU-BF ergibt sich die Frage, welche anderen Möglichkeiten infrage kommen, um das auftretende Wasser abzuführen.

 

Herr von Thenen erinnert, dass das Problem mit dem auftretenden Oberflächenwasser bereits in der Bezirksvertretung beraten wurde. Das Wasser kommt aus den Wiesen, aber der neu gesetzte Straßenablauf ist nicht in der Lage die großen Wassermengen aufzunehmen. Er schlägt vor, im Einmündungsbereich eine gepflasterte Rinne zu vorzusehen.

 

Herr Mündel betont nochmals, er sehe keinen Bedarf für eine Pflasterrinne, die auch für Radfahrer nicht ungefährlich ist. Dort eine befriedigende Lösung zu finden wird schwierig sein. Mit Haushaltsmitteln aus der Straßenunterhaltung ist das nicht zu finanzieren. Hier müsste dann FB 61 mit Haushaltsmitteln aus dem Straßenneubau eintreten.

 

Die Grüne-BF sieht die Situation als nicht gravierend an und vertritt die Auffassung, in diesem Fall müsste ein entsprechendes Verkehrszeichen ausreichend sein.

 

Auch Frau Keller hat in dem Wasseraufkommen bisher keine erhöhte Verkehrsgefahr gesehen und empfiehlt ebenfalls eine entsprechende Beschilderung.

 

Die CDU-BF schlägt vor, einen Antrag an FB 61 zu stellen, um mit anderen Haushaltsmitteln eine andere Lösung anzustreben.

 

r die SPD-BF hat das Problem mit dem Oberflächenwasser auch mit dem vorhandenen Straßenprofil der Oberforstbacher Straße zu tun. Wenn dieses Problem wirklich geändert werden soll, dann wird die Lösung viel Geld kosten.

 

Abschließend ergeht folgender

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

Der Antrag der CDU-BF vom 22.01.2015 gilt damit als behandelt.

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Anlagen zur Vorlage

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