08.09.2005 - 11 Stolberger Straße, Umbau von Breslauer Straße b...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser : FB 68/22
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 08.09.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kündigt Frau Paul die Zustimmung zum Beschlussentwurf der Verwaltung an, obwohl ihr die Planung hinsichtlich der Radverkehrsführung nicht zusage und ihre Fraktion ursprünglich für eine andere Variante gestimmt habe. Trotz der grundsätzlichen Ablehnung der Bordsteinradwege müsse sie mit dieser „Altlast“ leben. Dazu könnten die Einfahrtsbereiche besonders markiert werden.
Herr Langweg ergänzt den Wunsch, in der Stolberger Straße/Ecke Breslauer Straße die Situation besser auszugestalten, damit die Radfahrer von den anderen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen würden.
Für die Verwaltung erklärt Frau Nacken, dass die Grundplanung festliege und der Bewilligungsbescheid vorläge. Insofern sei nur noch in Details eine Änderung möglich.
Herr Müller ergänzt, dass es an den Ein- und Ausfahrten Probleme geben könne, da dort die Radfahrer oftmals schlecht zu erkennen seien. Eine Verbesserungsmöglichkeit gebe es möglicherweise durch eine hervorgehobene Markierung der Zufahrtsbereiche oder die Verwendung von Noppensteinen.
Herr Kühn gibt als stellvertretender Vorsitzender zu Protokoll, dass sich an der Kostenseite durch diese Details nichts ändern werde.
Als Vertreter der FDP-Fraktion nimmt Herr Papst Anstoß an der Aufstellfläche für den Radverkehr, da diese nicht zu Erhöhung der Sicherheit beitrage. An der ursprünglichen Planung werde er aber auch festhalten.
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt den Umbau der Stolberger Straße von Breslauer Str. bis Elsaßstr. auf Grundlage der Ausbaupläne 27/99-0-L, L1, L2 sowie Deckblatt zu L1 vorbehaltlich der Zustimmung durch den Zuschussgeber und der Aufnahme in die Korridorliste.