17.06.2015 - 4 Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2015hier: 2. ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr von Thenen begrüßt hierzu Frau Driessen von der ASEAG und Herrn Müller vom Fachbereich

Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

 

Herr Müller stellt anhand einer umfangreichen Präsentation, die als Anlage der Niederschrift beigefügt

ist, den Nahverkehrsplan der Stadt Aachen 2015 vor.

 

Die SPD-BF hätte es begrüßt, wenn diese Zusammenfassung bereits bei den Unterlagen dabei

gewesen wäre. Es wäre sehr hilfreich, diese Zusammenfassung für unseren Stadtbezirk zu erhalten. Im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim gibt es mehrere Neubaugebiete. Werden diese zahlenmäßig in die lfd. Planungen eingearbeitet und gibt es zu den Sammelpunkten und der App bereits in anderen Städten Erfahrungen.

 

In der Pascalstraße in Oberforstbach liegt die Haltestelle genau gegenüber der Ausfahrt Hirzenrott. Dort stehen sehr oft Busse, sodass für Fahrzeuge, die aus dem Hirzenrott heraus kommen, eine gefährliche Situation entsteht. Es wird gebeten, hier Abhilfe zu schaffen.

 

Die CDU-BF dankt für die ausführliche Darstellung, die sich mit dem Aachener Süden befasst. Es wird von 300 m maximal 400 m Luftlinie zwischen Haltestellen gesprochen. Die direkten Linien sind für den Bezirk sehr wichtig, vor allen Dingen die, die über Brand und Walheim fahren. Wie viele Meter liegen diese Haltestellen Luftlinie auseinander. Bleiben die Haltestellen in Walheim auch für Schnellbusse erhalten. Es wird befürchtet, dass die eine oder andere Haltestelle nicht angefahren wird. Friesenrath wurde ebenfalls angesprochen; bleibt die Haltestelle Friesenrath an der ehemaligen Bundesstraße bestehen.

 

Die Grüne-BF fragt an, ob entsprechende Zusatzkosten für die Bürger durch die Einführung des ALT-Systems bzw. der App entstehen. Die neuen Linienbusse könnten mit Fahrradträgern ausgestattet werden, der Bus wird dadurch nicht länger. Es ist nicht erkennbar, ob ein entsprechendes Angebot für Fahrradfahrer geschaffen worden ist.

 

Zu der Frage, ob der bedarfsorientierte Verkehr zum AVV-Tarif nutzbar ist teilte Frau Driessen mit, dass geplant ist, den bedarfsorientierten Verkehr in den AVV-Tarif einzubinden, sodass keine Zusatzkosten entstehen.

 

Herr von Thenen bittet zum besseren Verständnis um Erläuterung des ALT-Systems.

Zu der Frage der Grüne-BF teilt Herr von Thenen mit, dass die Möglichkeit der Fahrradmitnahme im Nahverkehrsplan enthalten ist.

 

Herr Müller teilt mit, dass man seine Fahrt nun einfach zusammenstellen kann. Dies gibt es in Aachen in dieser Form bisher noch nicht. Der Nahverkehrsplan ist deutlich inhaltsvoller. Neubaugebiete und große gewerbliche Vorhaben, die jetzt noch in der Planung sind, sind darin dargestellt. Dies gilt natürlich nicht für kleinere Vorhaben. Wenn sich z. B. die Rahmenbedingungen bzw. die räumlichen Strukturen verändern,  z. B. durch eine größere Nachfrage, dann muss das in den Nahverkehrsplan einfließen. Die Situation in der Pascalstraße wird überprüft. Die Haltestellenabstände sind nicht Abstände zwischen den einzelnen Haltestellen, sondern das ist der Fußweg von einem Ziel oder einer Quelle zur Haltestelle der 300 oder 400 m entfernt sein sollte. Wenn z. B. zwei Haltestellen auf einer Linie liegen, kann dies Entfernungen von 600 m oder 800 m zwischen den Haltestellen bedeuten. Frau Driessen sagte, bei einem bedarfsorientierten Verkehr wird sehr stark darauf geachtet, dass eine gute Abdeckung besteht, die der Nachfrage entsprechen muss. An den Haltestellen der Schnellbusse wird man auch noch prüfen müssen, wo der Bedarf bzw. der Schwerpunkt ist. Der Schnellbus fährt nicht an Friesenrath vorbei, die dortige Haltestelle wird angefahren.

Das Thema Fahrradfahrer ist ein Verknüpfungsthema, das auch bei längeren Entfernungen wichtig ist.

Es bestehen natürlich im Bussystem Beschränkungen. Ein Schwerpunkt unserer Aufgaben sind die Bedürfnisse der mobilitätsbeeinträchtigten Menschen, die vorrangig zu berücksichtigen sind.

 

Herr Müller bietet den jeweiligen Fraktionen an, dass er für Fragen bzw. erläuternde Informationen in den nächsten 3 Wochen zur Verfügung steht.

 

Zu der Frage der SPD-BF bzgl. Fahrten mit Schulklassen, teilt Herr Müller mit, dass die Fahrten vorher bei dem Verkehrsunternehmen angemeldet werden müssen, damit ein entsprechendes Fahrzeug eingesetzt werden kann.

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Beschluss:

Der Entwurf zur 2. Fortschreibung Nahverkehrsplan Stadt Aachen wird einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird auf Basis des Entwurfes zur 2. Fortschreibung Nahverkehrsplan Stadt Aachen die gesetzlich vorgeschriebene Abstimmung mit den betroffenen Verkehrsunternehmen, den benachbarten Aufgabenträgern und dem Zweckverband AVV sowie den Verbünden und Verbänden durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen