02.06.2015 - 4 Antrag auf Aufnahme des Regelbetriebs im Bike-P...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Krämer entschuldigt sich zunächst für sein Versäumnis, den Landschaftsbeirat im vorliegenden Verfahren versehentlich nicht beteiligt zu haben. Die Befristung der ursprünglichen Befreiung sei ihm nicht mehr präsent gewesen.

Zum Zustandekommen des Bikeparks führt er aus, dass zum einen vor inzwischen über zwei Jahren der Druck im Wald verursacht durch Schäden durch „wildes Fahren“ sehr groß geworden sei. Zum anderen gäbe es genug Leute, die Mountain-Bike „legal“ fahren möchten. Aus diesem Grunde sei René Hamacher, jetziger Geschäftsführender Vorstand des Geländefahrrad e.V., auf ihn zugekommen mit der Bitte, eine legale Möglichkeit zu schaffen, Mountain-Bike zu fahren. Dies sei jedoch zunächst abgelehnt worden. Nachdem der Druck jedoch größer geworden sei, sei 2013 der Errichtung des Bikeparks probeweise befristet für 2 Jahre zugestimmt worden. Da diese Befristung zwischenzeitlich abgelaufen sei, war nunmehr eine erneute Befreiung erforderlich. Ein entsprechender Antrag sei seitens des Geländefahrrad e.V. gestellt worden.

 

Herr Dominik Brachmanski vom Geländefahrrad e.V. erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation, aus welchem Grunde aus Sicht des Vereins unbedingt die Weiterführung des Bikeparks erforderlich ist. Die Gründung des Vereins erfolgte laut Auskunft von Herrn Brachmanski im Jahr 2011. Der Geschäftsführende Vorstand bestehe aus Herrn René Hamacher, welcher ebenfalls bei der Sitzung anwesend ist, Frau Mirijam Wittenbrecher und ihm selber. Durch die Gründung des Vereins konnte der Versicherungsschutz gewährleistet und auch ein Verhaltenskodex festgelegt werden. Der Antrag auf Errichtung des Bikeparks sei dann im Jahre 2012 gestellt worden und die Eröffnung sei im Jahr 2013 erfolgt.

Das lokale Interesse an dem Verein belegt Herr Brachmanski damit, dass 71% der Mitglieder aus Aachen kommen, 24% aus Gebieten mit der PLZ 52… sowie aus Belgien und den Niederlanden und nur 5% aus anderen ferner gelegenen Gebieten.

Er betont an dieser Stelle, dass sehr wichtige Augenmerke des Vereins in der Gemeinschaft, im Austausch und in der Kommunikation lägen. Herr Brachmanski führt weiterhin aus, dass 90% der Mitglieder männlich seien. Es handele sich um  überwiegend technikaffine, junge, sportliche Menschen.

Er zeigt ein kurzes Portrait folgender vergleichbarer Vereine auf,

-          den Flowtrail Stromberg,

-          den Heidelberger Freeride e.V. sowie

-          den Verein Wheels over Frankfurt Radsport e.V.

Bei dem letztgenannten Verein stelle sich die Situation ähnlich wie in Aachen dar, d.h., dass auch hier zunächst nur ein Probebetrieb bewilligt worden sei, welcher sich jedoch bewährt habe und in den Regelbetrieb übergegangen sei.

Herr Brachmanski führt weiterhin aus, dass die Strecke des Bikeparks durch Vereinsmitglieder komplett ehrenamtlich erbaut worden sei.

Zwischenzeitlich werde auch ein Jugendtraining angeboten, um den Personenkreis möglicher Mitglieder zu erhöhen.

Laut Auskunft von Herrn Brachmanski liegen die Investitionskosten des Vereins bei 10.000 € -11.000 € jährlich. Derzeit bestehe die Strecke des Bikeparks zu einem Anteil von 23% aus einer „Downhill-Strecke, zu einem Anteil von 28% aus einer „Freeride-Streckeund zu einem Anteil von 23% aus einer „Singeltrail-Strecke.

Mit dem Ausbau der Freeride-Strecke wurde 2014 begonnen. Die Eröffnung sei noch für 2015 geplant.

Herr Brachmanski weist auf die Kooperation mit dem Kinder- und Jugendzentrum St. Hubertus KiJuze hin. Dort sei eine Fahrradwerkstatt entstanden, in der Kinder kostenlos ihre Fahrräder reparieren lassen können.

Die Räume der KiJuze seien darüber hinaus zwischenzeitlich das soziale Zentrum des Vereins geworden.

Abschließend zeigt Herr Brachmanski bestehende Kooperationen mit der MTB Discovery (NL), der NordEifel Gravity und der FleshAir Racing auf.

 

Herr Fleu bedankt sich für den Vortag.

 

Herr von Frantzius begrüßt grundsätzlich die Zentrierung der Mountain-Bike-Fahrer auf eine Fläche, da er durchaus eine Entlastung in den übrigen Bereichen sehe. Er richtet eine Frage an Herrn Dr. Krämer, ob dieser einen Rückgang von Mountain-Bike-Fahrern auf städtischen Flächen beobachten könne. Dieser erwidert, dass er die Frage schwer beantworten könne. Grundsätzlich sei ein steigender Trend der Sportart erkennbar; dies könne man an der steigenden Zahl der Mitglieder des Vereins festmachen, welche inzwischen bereits 600 betrage. Konkret feststellen konnte er, dass illegale Aufbauten nicht mehr erfolgt seien. Für den Fall, dass illegale Aufbauten festgestellt werden, sei der Verein in der Pflicht, diese mitabzubauen.

 

Herr Dr. Aletsee fand den Vortrag des Herrn Brachmanski sehr hilfreich und informativ. Er bedauert, dass ein Monitoring nicht erfolgt sei, mit welchem konkret hätte festgestellt werden können, ob ein Rückgang der Mountain-Bike-Fahrer im restlichen Wald vorliege oder nicht. Eine Rückfrage bei NABU-Mitgliedern habe ergeben, dass die Befahrung auf illegalen Strecken zugenommen habe. Diese Aussage könne jedoch auch nicht belegt werden. Seiner Meinung nach liege die Beweispflicht beim Fachbereich Umwelt und er fordert daher entsprechende Kontrollen. Die soziale Rückmeldung, die durch den Mountain-Bike-Park und auch den Verein stattfindet, finde er positiv.

 

Frau Jonczyk-Stoll merkt an, dass sie im Nellessenpark viele rücksichtslose Fahrradfahrer feststellen könne und ist der Meinung, dass auch hier die Kontrolle fehle.

Herr Brachmanski erwidert, dass jeder Biker im Schnitt 4-5 Fahrräder besitze, die auch benutzt werden und es immer Leute geben werde, auch Mitglieder des Vereins, die abseits der offiziellen Strecken durch den Wald fahren.

Herr Dr. Krämer weist darauf hin, dass ein Monitoring sehr schwer möglich sei. Man müsse schon zufällig an der richtigen Stelle stehen, um illegale Fahrer beobachten zu können. Es fehlen dazu die Arbeitskräfte und Kapazitäten. Auch könne man das Problem nicht durch Satzungsrecht aushebeln; dies sei nur über Gesetz möglich. Darüber hinaus gibt er bekannt, dass der Nellessenpark privat sei und insofern dort seitens des Fachbereiches Umwelt auch keine Kontrollen möglich seien. Er räumt ein, dass ihm bekannt sei, dass die Situation im Friedrichswald durchaus gravierend ist.

 

Herr Dr. Aletsee räumt ein, dass ein Monitoring sehr schwierig sei. Er befürchtet jedoch, dass durch die Legalisierung der Sportart das Publikum wachse. Er habe schon oft Fahrradfahrer in Nähe des Preusweges feststellen können, die auch in Dunkelheit ohne Beleuchtung durch den Wald fahren.

Er regt an, im neuen Landschaftsplane Festsetzungen zu machen, die das Fahrradfahren auf illegalen Flächen untersagen.

 

Herr Fleu ist der Meinung, dass die Errichtung des Mountain-Bike-Parks einen Eingriff nach Landschaftsgesetz darstelle, der seiner Meinung nach ausgeglichen werden müsse. Frau Keim erwidert, dass ein Ausgleich bisher nicht gefordert wurde, da die Befreiung, die im Jahre 2013 erfolgte, befristet war und mit Auflagen erfolgte.

Herr Meiners ergänzt, dass durch die naturnahe Bauweise im Wald auf eine Eingriffsbilanzierung verzichtet worden sei, auch im Hinblick darauf, dass der Eingriff als nicht so groß angesehen wurde. Er finde die Standortentscheidung gut und auch die Entwicklung des Vereins sei sehr positiv. Es sei nicht Aufgabe des Vereins zu überprüfen, an welchen Stellen im Wald die Anzahl der Mountain-Bike-Fahrer zunimmt oder nicht. Es gäbe noch mehr Trendsportarten, die im Außenbereich ausgeübt werden. Man müsse nur darauf achten, dass das ganze Projekt nicht zu weit ausgebaut werde, z.B. durch Beleuchtung etc.

 

Herr Dr. Aletsee sieht den Eingriff im Falle einer unbefristeten Befreiung schon als erheblich an, insbesondere im Hinblick auf die Ruhestörung der Großvogelarten. Seiner Meinung nach müsse dies ausgeglichen werden. Wünschenswert sei eine Kompensationsfläche im Wald (Ruhefläche für Großvogelarten).

Herr Dr. Krämer erwidert, dass man sich mit dem Dreiländereck eine Stelle für die Errichtung des Bike-Parks entschieden habe, die ohnehin schon stark frequentiert sei.

Herr Formen unterstützt die Meinung des Herrn Dr. Aletsee und ist auch der Ansicht, dass der Ausgleich nicht außer Acht gelassen werden könne. Man könne nicht bestreiten, dass ein Eingriff vorliege. Auch er spricht sich für einen Ausgleich im Wald aus. Darüber hinaus ist er gegen eine unbefristete Befreiung und fordert eine Befristung.

 

Herr Lennartz ist der Meinung, dass die Sache „gesund“ geredet werde. Seiner Meinung nach, handeln illegale Fahrer rücksichtslos und er kann sich nur schwer damit abfinden, dass die Mountain-Bike-Fahrer kreuz und quer durch den Wald fahren. Die soziale Komponente spiele dabei für ihn keine Rolle.

 

Herr Dr. Krämer schlägt vor, für die Fläche, auf der der Mountain-Bike-Park errichtet wurde, einen Antrag auf Waldumwandlung zu stellen. Die Waldumwandlung werde in der Regel auf 10 Jahre befristet und die Befreiung könne an diese Befristung gekoppelt werden. Auch werde im Rahmen der Waldumwandlung ein Ausgleich gefordert, welchen man ebenfalls an den Ausgleich, welcher in Folge des Eingriffs gefordert wird, koppeln.

Herr Formen schlägt vor, den Beschlussvorschlag zu modifizieren und möchte eine Befreiung zunächst nur für fünf Jahre aussprechen. Darüber hinaus fordert er, dass das Ausgleichskonzept diskutiert werden solle. Ebenfalls fordert er von der Verwaltung eine bessere Kontrolle.

Herr Helmig ist der Meinung, dass eine Zehnjahresfrist in die Befreiung mit eingearbeitet werden solle.

 

Herr Dr. Aletsee macht nochmals deutlich, dass seiner Meinung nach der größte Eingriff in der Störung der Ruhezone für Großvogelarten liege und er daher eine Ruhezone für die Vögel fordere.

Herr Meiners möchte dies in der Art nicht zusagen, da eine Einhaltung dieser Zusage nicht möglich wäre. Er schlägt vor, dass Herr Dr. Krämer, er selber und auch die Naturschutzverbände sich zur Ausarbeitung von Möglichkeiten zum Ausgleich gesondert treffen.

 

Herr von Frantzius schlägt folgenden modifizierten Beschlussvorschlag vor:

Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigen Befreiung für den Zeitraum der Waldumwandlungsmaßnahme (zehn Jahre) nicht und stimmt den Eingriff zu, wenn entsprechend ein Ausgleich nach Vorgaben der Waldumwandlungsgenehmigung erfolgt.

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Beschluss:

Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung für den Zeitraum der Waldumwandlungsgenehmigung (zehn Jahre) nicht und stimmt dem Eingriff mit 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme sowie 3 Enthaltungen zu, wenn entsprechend ein Ausgleich nach den Vorgaben der Waldumwandlungsgenehmigung erfolgt.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=69180&selfaction=print