17.06.2015 - 7 Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Wunsch von Bezirksvertreter Schulz erläutert Frau Hermanns den Zusammenhang zwischen Landschaftsplan und Flächennutzungsplan. Bei dem Landschaftsplan handelt es sich – vergleichbar dem Bebauungsplan – um eine Satzung. Dieses Regelwerk erfolgt auf der Basis des Flächennutzungsplanes, der die kommunale Entwicklung für die Zukunft darstellt und durch den Rat beschlossen wird. Der Landschaftsplan ordnet sich also dem Flächennutzungsplan unter.

 

Sodann stellt Frau Hermanns den beabsichtigten Zeitplan für das Verfahren vor. Das Verfahren sieht eine Einbeziehung der Stadtbezirke ausdrücklich vor.

 

Bezirksbürgermeister Corsten spricht sich für den Erhalt von Erholungsflächen aus und erwähnt in diesem Zusammenhang das Haarbachtal als eines der wenigen Erholungsgebiete im Ortsteil Haaren, die aufgrund der flachen Topografie auch durch ältere und behinderte Menschen gut genutzt werden können.  

 

Bezirksvertreterin Becker unterstützt die Aussage des Bezirksbürgermeisters und fordert, möglichst zahlreiche natürliche Flächen zu erhalten.

 

 

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Beschluss (einstimmig):

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage

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