31.08.2005 - 3 Umspannwerk STAWAGAntrag von Ratsherrn Norbert ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Es wird mündlich in der Sitzung berichtet.
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum:
- Mi., 31.08.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 63 - Fachbereich Bauaufsicht
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Körber stellte anhand von Folien die von der STAWAG am Sitzungstag eingereichte Planung vor. Errichtet werden soll ein Gebäude mit ca. 11 m Höhe, einer Seitenlänge von 23 m und einer Breite von 17 m sowie ein kleinerer Baukörper mit einer Breite von 6,50 m, einer Tiefe von 12 m und einer Höhe von 8 m.
Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung soll der kleinere Baukörper nicht im Anschluss, sondern parallel neben das größere Bauwerk plaziert werden, so dass die Seitenansicht nur 23 m betrage. Weiterhin lägen Fachgutachten zum Schallschutz, Strahlenschutz sowie Landschafts- und Denkmalschutz vor.
Der Abstand zwischen Gebäudekante und Grundstücksgrenze an der Schurzelter Str. betrage ca.
10 m. Die vor dem Grundstück unterbrochene Baumreihe solle fortgesetzt und eine Eingrünung des Grundstückes gefordert werden. Der dem Bauantrag beigefügte landschaftspflegerische Begleitplan liege dem Fachbereich Umwelt vor. U. a. seien Auflagen vorgesehen, die Grünpflanzungen und nicht versiegelte Flächen forderten.
Weiterhin habe die STAWAG von einer ausladenden Dachgestaltung Abstand genommen und Gesprächsbereitschaft hinsichtlich des Materials und der Farbe des Gebäudes signalisiert.
Baurechtlich sei das Vorhaben nach § 35 des Baugesetzbuches zu beurteilen, da es im Außenbereich, d. h. außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes, eines Vorhaben- und Erschließungsplanes und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liege.
Der Außenbereich sei grundsätzlich von Bebauung – also auch Wohnbebauung – freizuhalten, es sei denn, es handele sich um ein sogenanntes privilegiertes Bauvorhaben, zu dem auch Betriebe gehörten, die der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsleistungen usw. dienten, sofern dem Vorhaben öffentliche Belange nicht entgegenstünden.
Auf den Einwand einer Bürgerin, dass „Gut Alt Schurzelt“ und der Bahndamm im Verzeichnis der Baudenkmäler im Gebiet der Stadt Aachen aufgenommen seien und dieses Ensemble durch den Bau des Umspannwerkes erheblich beeinträchtigt würden, führte Frau Körber aus, dass die Positionierung des Umspannwerkes und der Versatz in den hinteren Grundstücksteil die Sicht auf das Gebäude vermindere und das Werk somit weniger auffällig wirke.
Zum Themenkreis Immissions- und Klimaschutz informierte Herr Peschel die Anwesenden zunächst über die Auswirkungen des Bauwerkes auf das lokale Klima. Er machte deutlich, dass das Klima in Laurensberg östlich des Bahndammes durch den Bachtal wesentlich beeinflusst würde. Allerdings habe ein Bauvorhaben in dem geplanten Rahmen und in der unmittelbaren Lage vor dem Bahndamm keinen negativen Auswirkungen auf die Frischluftzufuhr, da der relativ mächtige Kaltluftstrom über den Bahndamm hinweg ziehe.
Die mit dem Bauvorhaben verbundenen Lärmschutzbelange seien gutachterlich geprüft worden. Das Gutachten orientiere sich an den Festsetzungen der technischen Anleitung (TA) Lärm für ein Mischgebiet. Nach den Planungen der STAWAG soll der Lärmschutz allerdings so optimiert werden, dass auch unter Berücksichtigung des Bahnlärms die wesentlich anspruchsvolleren Lärmwerte für ein allgemeines Wohngebiet erreicht würden.
Hinsichtlich der Strahlenbelastung durch elektromagnetische Felder orientierten sich die Gutachten an den im Immissionsschutzgesetz und im Abstandserlass für Nordrhein-Westfalen festgelegten Werten für niederfrequente Stromfelder. Danach sei für eine derartige Anlage ein Abstand von 5 m von der Einhausung erforderlich, um Vorsorgewerte, die niedriger als die Grenzwerte seien, einzuhalten. Der Fachbereich Umwelt und das staatliche Umweltamt hätten die Gutachten mit dem einhelligen Ergebnis geprüft, dass keine zusätzlichen Auflagen zum Strahlenschutz zumutbar und notwendig wären, da bei der Gesamtbetrachtung der Bebauungssituation der räumliche Abstand zu den nächsten Gebäuden mehr als 30 m betrage.
Für die SPD-Fraktion führte Bezirksvertreter Hamann-Hensell aus, dass das Projekt bereits 1998 in der Bezirksvertretung diskutiert und bis zur heutigen Sitzung keine weiteren Pläne oder Unterlagen vorgestellt wurden. Nach seinem Eindruck werde das heute geplante Gebäude größer als in der damaligen Planung. Weiterhin sei bei der Vorstellung im Jahr 1998 die Forderung nach einem anderen Standort näher zur TH abgelehnt wurden, da diese ihr Gelände als Erweiterungsfläche vorhalten müsse. In diesem Jahr aber sei eine Holzgasanlage der STAWAG auf dem TH-Erweiterungsgelände geplant. Ebenfalls habe man damals für unmöglich erachtet, das Gebäude weiter in den Hang hineinzuversetzen, was nach heutiger Planung doch möglich wäre. Er bat aufgrund dieser widersprüchlichen Aussagen den Fachbereich Bauaufsicht, mit der TH beide Möglichkeiten abzuklären.
Hierzu führte Frau Körber aus, dass der Fachbereich Bauaufsicht über das Vorhaben am beantragten Standort zu entscheiden habe. Darüber hinaus sei ein weiterer Versatz des Gebäudes noch tiefer in das Grundstück hinein als von der STAWAG geplant, aller Voraussicht nach nicht möglich, da ansonsten die Abstandsflächen nicht einzuhalten seien und Versorgungsleitungen überbaut würden. Eine endgültige Aussage könne hierzu allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden, da die Abstandsflächen in der derzeitigen Planung noch nicht dargestellt seien. Weiterhin wies sie darauf hin, dass im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung für die Wohnbebauung An der Ölmühle das Umspannwerk nachrichtlich bereits in den FNP eingetragen wurde und die jetzige Planung der STAWAG diesen Festsetzungen entspreche.
Für die FDP erkundigte sich Bezirksvertreterin Peters nach dem Sachstand der Baugenehmigung und wies darauf hin, dass die Bürger die Möglichkeit hätten, über den Bürger- und Beschwerdeausschuss das Auskunftsverhalten des Fachbereichs Immobilienmanagement prüfen zu lassen.
Für die CDU-Fraktion sprach Bezirksvertreter Mattes den Bürgerinnen und Bürgern seinen Dank aus, die vor dem Bezirksamt im Rahmen ihrer Demonstration gegen das Umspannwerk ein Gefühl für die Größe des Bauvorhabens vermittelt hätten.
Er wies darauf hin, dass sich seit der ersten Vorstellung des Vorhabens im Jahr 1998, gegen das schon damals erhebliche Bedenken vorgetragen wurden, die Gesamtsituation in diesem Bereich insbesondere durch die Bebauung An der Ölmühle und dem Umbau des Gutes Alt Schurzelt erheblich
verändert habe. Er apellierte daher mit Nachdruck an die STAWAG, in erster Linie über einen anderen Standort nachzudenken. Sollte eine Verlegung des Vorhabens nicht möglich sein, müsse das Gebäude wesentlich tiefer in den Hang eingebracht werden.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen führte Bezirksvertreter Knörzer aus, dass seit der Diskussion im Jahr 1998 die Technik weiter entwickelt wurde, Wohnbebauung im Bereich des geplanten Werkes geschaffen und im TH-Bereich alternative Standorte erkennbar wären. Die Errichtung des Werkes am geplanten Standort störe das Landschaftsbild, beeinträchtige die Belüftung des Gebietes und verursache Lärmprobleme. Es sei zwar erfreulich, dass die STAWAG den Baukörper verändern wolle, oberste Priorität habe jedoch die Prüfung eines Alternativstandortes z. B. in Richtung TH-Heizwerk. Falls kein Alternativstandort zur Verfügung stehe, müsse die vorgesehene Planung weiter optimiert werden.
Bezirksvertreterin Graff wies darauf hin, dass nach der Vorstellung in der Bezirksvertretung im Jahr 1998 das Bauvorhaben in einem Zeitraum von 5 – 8 Jahren realisiert werden sollte. Sie machte deutlich, dass die Situation für alle Beteiligten klar gewesen wäre, wenn man rechtzeitig mit diesem Bau begonnen hätte. Die Bauherrn der Wohngebiete An der Ölmühle und von Gut Alt Schurzelt seien über diese Entwicklung von seiten der Stadt nicht in Kenntnis gesetzt worden, wodurch diese nunmehr in der Pflicht sei, sich im Sinne der dort angesiedelten oder noch anzusiedelnden jungen Familien für einen anderen Standort stark zu machen, oder dafür einzusetzen, dass das Gebäude am geplanten Standort weiter optimiert werde.
Bezirksvertreterin Schmitt-Promny schloss sich den Ausführungen an und forderte explizit,
- eine winterresistente Bepflanzung,
- die Prüfung weiterer Lärmminderungsmaßnahmen mit Blick auf den schon vorhandenen Bahnlärm und eine Information darüber, welche Art von Lärm im Umspannwerk entstünde,
- eine verwaltungsinterne Prüfung über die Auskünfte des Fachbereichs Immobilienmanagement.
- dass bei zukünftigen Bauvorhaben der Sachstand für alle Beteiligten klar sein müsse und den Bauherrn sämtliche Fakten und Informationen vorzulegen seien. Diese seien zur gegenseitigen rechtlichen Absicherung von der Stadt und vom Bauherrn gegenzuzeichnen.
Sie regte an, dass die politischen Gremien der Stadt mit den Entscheidungsträgern der STAWAG Kontakt aufnehmen sollten mit dem Ziel, den Standort zu verlegen. Erforderlich sei auch, das Vorhaben zeitnah wieder auf die Tagesordnung zu setzen.
Bezirksvertreter Clasen forderte die Verwaltung auf, die noch vorhandenen Freiflächen im Gewerbegebiet Süsterau als möglichen Standort zu prüfen.
Zu den in der Diskussion aufgeworfenen immissionsschutzrechtlichen Fragen der Bezirksvertreterinnen Schmitt-Promny und Peters sowie der Bezirksvertreter Sittardt und Mattes führte Herr Peschel aus, dass
- die im Verfahren zugrunde gelegten Werte zur Strahlen- und Lärmbelastung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und den dazu ergangenen Richtlinien und festgesetzten Grenzwerten alle im Einklang mit EU-Recht stünden, wobei dieses keine höheren Toleranzen vorsähe als im deutschen Umweltrecht maßgebend,
- die Lärmbelästigung durch reflektierende Schallwellen zwischen Bahndamm und geplantem Umspannwerk gutachterlich geprüft wurde. Im Detail werde die Frage vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Umwelt beantwortet,
- kein neues Klimagutachten wegen des Bauvorhabens erstellt wurde, diese Belange aber im Genehmigungsverfahren aufzugreifen seien.
Zu den weiteren Fragen der Bezirksvertreterinnen Peters und Graff sowie der Bezirksvertreter Knörzer und Krenkel führte Frau Körber aus, dass
- bislang keine Baugenehmigung erteilt wurde und aus diesem Grunde auch die Erdarbeiten untersagt wurden,
- noch keine Aussage über die Dauer des Genehmigungsverfahrens gemacht werden könne, da die STAWAG die Planung noch optimiere und der Bauantrag noch nicht vollständig sei,
- ein alternativer Standort nicht von der Verwaltung zu prüfen, sondern nur über den von der STAWAG vorgelegten Antrag zu entscheiden sei,
- es sich bei den Versorgungsleitungen ihrer Kenntnis nach um eine 35 KV-Leitung handele, die nicht überbaut werden dürfe,
- von einer weiteren Tieferlegung des Gebäudes nicht ohne weiteres ausgegangen werden könne, da nach Aussage der STAWAG wegen des dann auftretenden Geländeversprungs die Anlieferung der Trafos mit Tiefladern nicht mehr möglich sei,
- auch bei bereits vorhandener Wohnbebauung jederzeit ein Antrag auf Genehmigung eines Bauvorhabens im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch gestellt werden könne. Diese Bauvorhaben würden allerdings durch den Fachbereich Bauaufsicht generell kritisch und streng beurteilt, und auch im vorliegenden Fall eine Interessenabwägung zwischen den Belangen der Bürgerinnen und Bürger und der STAWAG ein Genehmigungsverfahren durchgeführt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg bittet einstimmig die Stadt Aachen mit ihren Gremien und die Vertreter in den Gremien der STAWAG, vorrangig alternative Standorte zu prüfen. Sofern kein alternativer Standort möglich ist, legt die Bezirksvertretung Wert auf eine größtmögliche Optimierung am vorgesehenen Standort hinsichtlich der Verschiebung des Baukörpers in den südlichen Grundstücksteil und einer Tieferlegung des Gebäudes.
Gleichzeitig bittet die Bezirksvertretung um Klärung des Auskunftsverhaltens im Vorfeld der Veräußerung des Gutes „Alt Schurzelt“ und um Sachstandsbericht in der nächsten Sitzung.
Anlagen zur Vorlage
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