08.09.2015 - 4 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herrn Koch wird der Grund der Dringlichkeitsentscheidung erläutert. Die Mietkosten waren erst nach Verabschiedung der Ursprungsvorlage bezifferbar, die Dringlichkeitsentscheidung hat den zeitlichen Ablauf zur Inbetriebnahme der Kita begünstigt. Herr Ehanantharajah weist auf tarifliche Strukturen der AWO hin, die aufgrund des Haustarifvertrages des Trägers nicht weiter erläutert werden.

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Beschluss:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zur Übernahme der nicht über KiBiz refinanzierbaren Mietkosten (Kaltmiete) der KiTa Kalverbenden zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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