02.09.2015 - 6 Maßnahmen zur Bedarfsdeckung an den OGS in Bran...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf die Vorlage wird verwiesen.

Herr Mathar stellt sich vor und teilt mit, dass der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule umorganisiert worden sei und der Bereich OGS nun zum Schulbetrieb gehöre.

 

Frau Pauli von der SPD-BF bedankt sich für die detaillierte Vorlage und betont die gute Zusammenarbeit zwischen den Schulleitungen und der Fachverwaltung. 80 % der Schüler, die die OGS Marktschule besuchen, würden nach dem Unterricht weiter betreut. Sie fragt nach, was es mit den prognostizierten Schülerzahlen auf sich hat und wie hoch die Ressourcen sind.

 

Herr Mathar antwortet, dass die prognostizierten Schülerzahlen auf der Grundlage der Entwicklungslage der Marktschule entstanden seien. Hierin seien bereits die vorhandenen Neubaugebiete in Brand enthalten. Die Entwicklung werde beobachtet und bei Veränderungen würde die auf 5 Jahre festgelegte Schulentwicklungsplanung angepasst. Die Ermittlung der OGS-Zahlen erfolge auf der Grundlage der Anmeldungen zu Beginn des Jahres, Reserveplätze würden vorgehalten. In Brand bestehe im Moment kein Nachfrageengpass, sollte der Bedarf allerdings steigen, werde eine multifunktionale Nutzung der Räumlichkeiten notwendig. Aktuell seien die Schülerzahlen konstant. Beachtet werden müsse auch, dass in den angrenzenden Schulen in Kornelimünster, Driescher Hof und Forst Kinder aus Brand im Rahmen freier Plätze angemeldet werden können, so dass der Brander Bedarf durchaus auch in anderen Sozialräumen abgedeckt werde.

 

Herr Auler von der CDU-BF fragt nach, ob man aus den täglichen Anwesenheitszeiten bzw. Abholzeiten in den Kitas den Bedarf an Betreuungsplätzen in der OGS ermitteln könne.

Herr Mathar antwortet, dass dafür ggfls. in den Kitas nachgefragt werden müsse, ob das Kind in 2 oder 3 Jahren in die Ganztagsbetreuung gehen würde. Bei ganztägiger Nutzung der Schulräume könne der Betreuungsbedarf gedeckt werden.

 

Herr Müller von der SPD-BF kann der Vorlage entnehmen, dass man bei der Schulbedarfsentwicklung tendenziell von leicht sinkenden Schülerzahlen ausgehe. Der Aussage von Herrn Mathar zufolge, seien die geplanten Neubaugebiete in Brand in der Schulbedarfsentwicklung nicht berücksichtigt. Das Bebauungsplanverfahren schreibe für neue Wohngebiete ab einer bestimmten Größe z.B. die Berücksichtigung von Kinderspielplätzen vor. Im Planverfahren gehe man demnach davon aus, dass Kinder dort hinziehen, demgegenüber warte man in der Schulentwicklung erst mal ab, obwohl die Kinder bei Zuzug durchaus schon 5 oder 6 Jahre alt und damit schulpflichtig sein könnten.

 

Herr Mathar erklärt, dass die meisten Kinder erst nach einigen Jahren nach Zuzug der Eltern in die Schule kommen. Dann greife die Schulentwicklungsplanung von 5 Jahren. Sofern 6-jährige Kinder in das Neubaugebiet zögen, müsse eine intensivere Betrachtung der vorhandenen Räumlichkeiten erfolgen. Er nehme die Anregungen und Fragen aus der heutigen Sitzung mit in den Fachbereich.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag der SPD-BF vom 21.05.2015 gilt damit als behandelt.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=70137&selfaction=print