02.09.2015 - 7 Bebauungsplan Nr. 964 -Eilendorfer Straße/Am Ti...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Herrn Willen vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

 

Herr Willen verweist auf die Vorlage und beschreibt anhand einer Power-Point-Präsentation den aktuellen Stand der Planung. Die Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung seien geprüft und teilweise in die Planung eingearbeitet worden. Das Wohngebiet werde über drei Straßen erschlossen, Eilendorfer Straße, Im Tiergarten und über das Gewerbegebiet. Auf der Haupterschließungsstraße innerhalb des Gebiets sei der geplante Verkehrsbereich aufgeweitet worden. Im Hinblick auf die Beschwerden aus der Anwohnerschaft sei die Verbindung zur Straße „Im Tiergarten“ möglichst eng gefasst, um eine Verkehrsberuhigung zu schaffen. Für das Atelierhaus bestehe erweiterter Bestandsschutz, so dass nun auch nachträgliche Änderungen am Bestand möglich seien. Für die mehrgeschossige Bebauung an der Eilendorfer Straße sei im Bebauungsplan eine Tiefgarage festgeschrieben worden. Beim Thema Lärm bleibe festzuhalten, dass die Bebauung am Gewerbegebiet anschließe. Die Eilendorfer Straße werde als verkehrsreich eingestuft. Eine vorhandene Tiefgarage an der Bebauung Erberichshofstraße trage weiterhin zur Lärmimmission bei. Deshalb seien Maßnahmen zur Fassadendämmung geplant. Der Lärm aus dem Gewerbegebiet werde mit der geplanten Riegelbebauung abgeschirmt.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich bei Herrn Willen für seinen Vortrag. Das Verfahren dauere bereits seit dem Jahre 2005 und könne nun auf den weiteren Weg gebracht werden. Die Aufweitung der Haupterschließungsstraße könne der gewünschten Verkehrsberuhigung entgegenwirken. Die frühe Bürgerbeteiligung sei gut gewesen, zumal einiges davon umgesetzt worden sei.

 

Herr Hußmann von der GRÜNE-BF befürchtet, dass die Erschließungsstraße als Querverkehr zum Gewerbepark genutzt werde und somit unweigerlich ein höheres Verkehrsaufkommen zur Straße Am Tiergarten folgen werde.

 

Herr Müller von der SPD-BF bedankt sich für die Erarbeitung der notwendigen Änderungen in den Plänen. Seine Nachfrage, ob eine Lärmschutzwand als Abgrenzung zum Gewerbegeiet notwendig sei, wird von Herrn Willen in dem Sinne beantwortet, dass dies nicht der Fall sei, eine bestehende Mauer aber beibehalten werde.

 

Ratsherr Blum von der FDP stellt anerkennend fest, dass ein an die Landschaft und das Umfeld angepasstes, schönes Wohngebiet entstehen werde. Auf seine Frage nach dem weiteren zeitlichen Ablauf geht Herr Willen ein.

 

Die Offenlage – so Herr Willen – erfolge vom 19.10. bis 20.11.2015 im Offenlageraum in der Lagerhausstraße 20. Da es sich um über die Vorlage hinausgehende Unterlagen einschließlich der Fachgutachten handele, würden diese in dem speziell hierfür vorgesehenen Raum ausgelegt. Entsprechende Eingaben aus der Bürgerschaft würden geprüft. Mit dem Satzungsbeschluss werde Anfang 2016 gerechnet; der Vorhabenträger wolle dann zügig mit der Baumaßnahme beginnen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 964 - Eilendorfer Straße/Am Tiergarten - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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