25.08.2015 - 5 KiTa - Kostenvergleich

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Schavan führt ergänzend zur eingebrachten umfangreichen Vorlage aus, dass diese aufgrund der bestehenden Diskussion mit Schwerpunkt der Kostenbetrachtung beim Bau von Kindertagesstätten erstellt worden sei.

Insbesondere zwei Reformmodelle, die bundesweit diskutiert würden, seien dabei herangezogen worden: das Bielefelder Modell „Zukunfts-KiTa und das Frankfurter Modell sowie auch Vergleichs-KiTas der StädteRegion am Beispiel der KiTa Baesweiler, Mariastraße.

 

Die Betrachtung und der Vergleich basieren auf Auswertungen einer E26-internen Arbeitsgruppe auf Grundlage von Besichtigungen vor Ort, Gesprächen mit den Projektträgern und Fachgesprächen mit den Beteiligten.

 

Fortführend gibt Herr Dipl.-Ing. Gerards, Teamleiter des neugebildeten Teams „Zentrale Fachaufgaben“, zunächst einen Überblick, über die gesetzlichen und fachlichen Rahmenbedingungen sowie den städtischen Regelungen und Standards, die beim Bau einer KiTa zu beachten sind.

Er erläutert die Untersuchungsstrategien und fasst die Fragestellung zentral zusammen:

Können und sollen die Erkenntnisse und eingeleiteten Maßnahmen aus den untersuchten „Reformmodellen“ auf die Stadt Aachen übertragen werden?

 

Er stellt die angewandte Methodik vor, um die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Modelle herzustellen und die Messbarkeit der Wirtschaftlichkeit auf eine gemeinsame Bezugsgröße auf Basis der Bauwerkskosten (Kostengruppen 300 und 400) herauszuarbeiten.

Er benennt dabei Kostenkennwerte kommunaler KiTas im Vergleich mit dem Baukostenindex des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI).

 

Herr Dipl. Ing. Gerards stellt die einzelnen Reformmodelle, Das Frankfurter Modell, Das Bielefelder Modell – Die ZukunftsKita -, sowie den direkten Vergleich zwischen einer KiTa der StädteRegion am Beispiel der KiTa Baesweiler und der städtischen KiTa Kalverbenden, mit der jeweiligen Aufgabenstellung und Zielsetzung sowie den Ergebnissen und den Ursachen wie bereits in der Vorlage ausführlich dargelegt zu den Unterpunkten

-          Grundstück, Größe, Erschließung, Topografie

-          Außenanlagen

-          Energetischer Standard

-          Materielle Qualitäten

-          Gestalterische Qualitäten

-          Baunebenkosten

zusammenfassend vor.
Herr Schavan ergreift abschließend das Wort und legt folgendes Fazit und Folgerungen dar:

 

Kostenvergleiche seien komplex und eine direkte Vergleichbarkeit nur erreichbar auf Basis der Bauwerkskosten, die der BKI als Kennwerte zur Verfügung stelle (= KG 300 + 400).

Es sei insbesondere zu beachten, dass der Aachener Standard schon durch die zum 01.01.2016 in Kraft tretende EnEV 2014 annähernd Standard und ab dem 01.01.2019 durch den NN+E Standard abgelöst würde.

 

Zudem müsse die Wirtschaftlichkeit an den Gesamtkosten im Lebenszyklus eines Gebäudes gemessen werden. Hierbei seien Baukosten zu 15 Prozent plus Nutzungs- / und Betriebskosten zu 85 Prozent zu betrachten.

Zu beachten sei dabei, dass moderat erhöhte Baukosten für energieeffiziente und instandhaltungsfreundliche Gebäude langfristig zu einer Entlastung des städtischen Haushalts und einer Reduzierung des finanziellen Risikos - bezogen auf Energiekosten führten.

Die größten Kostenunterschiede seien in den bauwerksfremden Kosten der Kostengruppen „Herrichten und Erschließen“ (KG 200), „Außenanlagen“ (KG 500) sowie „Ausstattung“ (KG 600), deren Vorgaben meist durch Nutzer und Bedarfsträger formuliert würden, auszumachen.

 

Herr Schavan leitet die nachfolgenden strategischen Thesen ab:

 

  1. Bisher wurde von Bedarfsträgern, Nutzern und der Politik die Überzeugung mitgetragen, dass hochwertige, energieeffiziente, im Lebenszyklus wirtschaftliche und auch städtebaulich „wertvolle“ Architektur dem Menschen, der Umwelt, der Stadt und dem städtischen Haushalt langfristig am meisten dient.
  2. Die Berücksichtigung der Nutzerbedürfnisse, der Rahmenbedingungen vor Ort und der Langzeitwirtschaftlichkeit sollte ein größeres Gewicht bei der Planung und Realisierung von KiTa‘s zugestanden werden als der baukonstruktiv-technischen Fertigungskonzeption eines „Baukastensystems“.
  3. Nur ganzheitliche, kompetente Planungsmodelle mit einem hohen Maß an Flexibilität können die weitreichenden, individuelle bestimmten Nutzer- und Bedarfsträger-anforderungen bei KiTa-Planungen befriedigen und darüber hinaus auch zukunfts-weisende Überlegungen in den Planungsprozess integrieren

 

In der anschließenden Diskussion im Ausschuss wird mehrheitlich bestätigt, dass gewollt und in der Vergangenheit entschieden worden sei, dass beim städtischen KiTa-Bau neben den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auch die städtischen beschlossenen Standards – so der Aachen Standard sowie gestaltungsplanerische Belange und Ausstattungsmerkmale anzuwenden und damit einhergehend entsprechend die damit verbundenen Kosten mitzutragen seien.

Es wird betont, dass die eingebrachte Vorlage auch Basis für die interfraktionelle Diskussion sei.

 

Weiterhin wird der Aspekt der Nachhaltigkeit, der Nutzungsdauer und der Weiterverwendungs-Möglichkeit eines Gebäudes - am Beispiel einer KiTa- diskutiert.

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht des Gebäudemanagements zum KiTa- Kostenvergleich einstimmig zur Kenntnis.

 

Beschlussvorschläge:

2. Beschlussvorschlag für den Kinder- und Jugendausschuss:

Nach Kenntnisnahme durch den Betriebsausschuss des Gebäudemanagements nimmt der

Kinder- und Jugendausschuss den Bericht zum KiTa-Kostenvergleich zur Kenntnis.

 

3. Beschlussvorschlag für den Planungsausschuss:

Nach Kenntnisnahme durch den Betriebsausschuss des Gebäudemanagements nimmt der

Planungsausschuss den Bericht zum KiTa-Kostenvergleich zur Kenntnis.