02.09.2015 - 8 Gestaltungssatzung - Kornelimünster West / Ober...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Hildersperger präsentiert die Verwaltungsvorlage und weist auf zwei Stellen hin, wo die Verwaltung den Dacheindeckungen und den Hecken Vorgaben für die zu verwendenden Materialien geben wird.

 

Frau Opitz verdeutlicht, dass die F.D.P. Probleme damit hat, der Gestaltungssatzung zuzustimmen; sie werde sich daher bei der Abstimmung enthalten.

 

Nachdem die SPD-BF und die CDU-BF, letztere trotz leichter Bedenken, der Verwaltungsvorlage Zustimmung signalisieren, ergeht folgender

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2, Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1, Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

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Anlagen zur Vorlage