10.09.2015 - 10 Altkleidersammlung im öffentlichen Straßenraum ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Ernst erläutert die Vorlage. Sie weist darauf hin, dass bei Variante 2 bei mehreren gleich geeigneten Antragstellern das Los entscheidet.

 

Herr A. Müller teilt mit, seine Fraktion befürworte es, einem caritativen Anbieter, z. B. der WABE den Autrag zu erteilen.

 

Herr Schulz fragt – bezugnehmend auf Seite 44, Variante 2 – ob es juristisch möglich ist, die Sammlung nur für caritative Anbieter zu ermöglichen.

 

Frau Breuer schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, die Vergabe an caritative Anbieter noch einmal rechtlich zu prüfen.

 

Auch Herr A. Müller ist der Meinung, dass vor der Beschlussfassung der Sachverhalt noch einmal rechtlich geprüft werden sollte.

 

Frau Ernst weist darauf hin, dass zurzeit ein Gerichtsverfahren anhängig sei, bei dem es um einen   ähnlichen Sachverhalt gehe. Bis zur Entscheidung bestehe Rechtsunsicherheit. Die derzeit geltenden Sondernutzungserlaubnisse würden am 31.12.2015 ablaufen.

 

Herr Wingenfeld stellt die Frage, ob Satz 1 auf Seite 45 im 2. Absatz dahingehend ergänzt werden könnte, dass die Gewinnerzielung des Anbieters nicht im Vordergrund stehen sollte.

 

Herr Larosch teilt mit, man müsse das Vergaberecht beachten. Das Problem sei, dass auch           caritative Anbieter Gewinn erzielen würden, so dass man unter diesem Aspekt nicht zwischen caritativ und gewerblich unterscheiden könne. Die Vergabe müsse einen „gleichen“ und „fairen“ Wettbewerb sicherstellen.

 

Frau Ernst betont, für die Verwaltung sei es aus ordnungsrechtlicher Sicht wichtig, nur einen Ansprechpartner zu haben. Man habe sich zunächst auf 100 Containerstandpunkte beschränkt, was später auf 150 gesteigert werden könne. Dadurch gebe es noch Kapazitäten für Standorte auf privaten Flächen.

 

Herr Krott stellt die Frage, wie hoch die Gebühren sind und ob man diese gemeinnützigen Einrichtungen wie der WABE zukommen lassen könnte. Frau Ernst teilt mit, es seien Gebühren von 134 – 165 € je Jahr und Platz vorgesehen. Herr Larosch erklärt, die Gebühren seien vorrangig dem städtischen Haushalt zuzuführen.

 

Nach weiteren Wortmeldungen der Frau Breuer und des Herrn A. Müller ergeht der folgende

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Einführung eines Standortkonzeptes für die Aufstellung von Altkleidercontainern für das gesamte Stadtgebiet ab dem 01.01.2016. Er empfiehlt die Einführung der Variante 2 – Gebündelte Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an einen Antragsteller (Sammlung aus einer Hand).

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei 1 Gegenstimme

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=70379&selfaction=print