23.09.2015 - 14 Altkleidersammlung im öffentlichen Straßenraum ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Müller, AfD, stimmt der vorgestellten Variante 2 der Altkleidersammlung aus einer Hand nicht zu. Schaffe man hier Bewusstsein, dass unter Umständen alle 100 Standorte gewerblich genutzt würden, nehme auch die Bereitschaft der Kleiderspende in der Bevölkerung ab. Was die Auswahl der Anbieter angehe, seien gemeinnützige Verbände oft finanziell und personell gar nicht in der Lage, wie gefordert die Gewähr zu bieten, unverzüglich auf Verunreinigungen an den jeweiligen Orten zu reagieren.

Laut Vorlage entscheide bei gleich geeigneten Antragstellern das Los. Hier wolle sie anregen, dass nach Vorprüfung der Verwaltung über die Vergabe der Rat der Stadt entscheiden solle. Schließlich gehe es um erhebliche Geldsummen, die nicht Sache der laufenden Verwaltung sein können. Im Übrigen widerspreche ihres Erachtens die Beschränkung auf einen Anbieter dem Grundsatz der freien Wirtschaft. Entsprechend solle nicht nur einem Interessenten die Genehmigung erteilt werden, sondern beispielsweise drei Antragstellern, die sich auf die jeweiligen Standorte bewerben können.

 

Ratsherr Başkaya, erklärt stellvertretend für die Piratenfraktion, dass diese dem Beschlussvorschlag in Form von Variante 2 nur dann zustimmen werde, wenn aus einem Los zwei Lose gemacht würden.

 

Ratsfrau Begolli, legt dar, dass die Fraktion Die Linke anders als im Mobilitätsausschuss zustimmen werde. Leider sei derzeit letztinstanzlich noch nicht geklärt, ob eine Vergabe allein an caritative Anbieter nicht anfechtbar sei, so dass zur Minimierung des Risikos die vorliegende Variante wohl die beste sei. Sie wolle jedoch abschließend darum bitten, noch vor Ablauf des Jahres erneut zu prüfen, ob nicht auch ein anderer Weg gangbar wäre.

 

Ratsfrau Breuer, CDU-Fraktion, verweist auf den einstimmigen Beschluss des Mobilitätsausschusses zu Variante 2 und erklärt an Ratsfrau Müller gerichtet, dass eine Entscheidung per Los bei gleich geeigneten Anbietern übliches Verfahren sei. Hierbei sei es gleich, ob es sich um gewerbliche oder caritative Anbieter handele.

 

Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, schildert den zurückliegenden BEratungs- und Diskussionsprozess im Betriebsausschuss wie auch mit den freien Trägern. Im Rahmen dessen habe man versucht, innerhalb der Grenzen des Abfallkreislaufwirtschaftsgesetzes die bestmögliche Lösung für die caritativen Träger zu erzielen, was, so glaube er, hiermit gelungen sei. Wenngleich es sich hierbei auch nicht um eine gute Lösung für die caritativen Einrichtungen, sondern vielmehr um einen Kompromiss handele, sei es nach Rücksprache mit der Fachverwaltung und den Juristen rechtlich doch die einzig haltbare.

 

Die FDP-Fraktion hätte die Bewirtschaftung der Altkleidercontainer lieber in der Hand des Aachener Stadtbetriebes gesehen, was aber rechtlich nicht möglich gewesen sei, so Ratsherr Blum. Entsprechend werde die FDP heute Variante 2 zustimmen, weil es sich hierbei nach reiflicher Abwägung aller Faktoren um die beste und gängigste Lösung handele.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Empfehlung des Mobilitätsausschusses zustimmend zur Kenntnis und beschließt bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich die Einführung eines Standortkonzeptes für die Aufstellung von Altkleidercontainern für das gesamte Stadtgebiet ab dem 01.01.2016. Er beschließt weiter die Einführung der Variante 2 – Gebündelte Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen an einen Antragsteller (Sammlung aus einer Hand).

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=70463&selfaction=print