15.09.2015 - 5 Bericht über den Stand der Aufgabenkritik städt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Pilgram erläutert, dass die Vorlage auf Grundlage eines Antrages der Grünen-Fraktion erstellt worden sei, der der Vorlage auch beigefügt sei. Erwünscht sei ein Bericht über den Stand der Aufgabenkritik und möglicher Einsparpotentiale.

Die Vorlage bearbeite aber lediglich den Teilaspekt der Ziel- und Kennzahlenbildung. Der Kernaspekt, nämlich die Frage, inwieweit die Haushaltskonsolidierung konkret organisiert und betrieben werde, sei jedoch nicht behandelt. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD, indem die Durchführung einer Aufgabenkritik in Zusammenarbeit mit der Verwaltung festgeschrieben sei.

Konkret benannt seien lediglich die Konsolidierungsbereiche, die bereits im Vorbericht zum Haushaltsplan 2015 festgeschrieben worden seien.

 

Frau Grehling erläutert, dass Teile dieser Konsolidierungsbereiche bereits umgesetzt seien. Beispielhaft benennt sie die Einführung der Wettbürosteuer, die ein jährliches Ertragsvolumen von ca. 55.000 € ausmache.

Insgesamt ließe sich festhalten, dass die Konsolidierungsbereiche, die unmittelbar dem Finanzbereich zuzuordnen seien, umgesetzt worden seien. Im Übrigen sei es zuständigkeitshalber insbesondere Aufgabe der Personal- und Organisationsverwaltung und –politik, die Aufgabenkritik weiter zu verfolgen.

Der Vorgang der Aufgabenkritik, der letztlich zu Einsparungen führen solle, sei umständlich. Man nähere sich dem Idealzustand schrittweise an. So sei es unerlässlich, zunächst Ziele zu definieren und mit Kennzahlen zu unterlegen, um dann den konkreten Finanzbedarf zur Zielerreichung ermitteln zu können.

Derzeit würden also Bausteine und Werkzeuge entwickelt, die Politik und Verwaltung in die Lage versetzten, die konkreten Finanzbedarfe wirkungsorientiert steuern zu können. Nur so könnten langfristig Einsparpotentiale erkannt und gehoben werden.

Zudem würden den Fachbereichen Einsparvorgaben gesetzt. So sei z.B. im IT-Bereich die Konsolidierungsvorgabe festgesetzt worden, jährlich 700.000 € einzusparen. Umgesetzt würden diese Einsparvorgaben dann z.B. über Neuverhandlungen von Verträgen. Außerdem habe man, ähnlich wie auch im Strukturkonzept der StädteRegion, die Personalkosten lediglich mit einer Kostensteigerung in Höhe von 1 % fortgeschrieben. Aufgrund in der Realität höherer Tarifabschlüsse und darüber hinaus durch den Personal- und Verwaltungsausschuss beschlossener, notwendiger Stellenneueinrichtungen bedinge dies auch Personalkosteneinsparungen, die nur mit der Reduzierung von Aufgaben realisierbar seien. Diese Begrenzung führe in den einzelnen Jahren zu Konsolidierungsvorgaben zwischen einer und sechs Millionen Euro. Einzige Ausnahme seien die Aufwendungen für Pensions- und Beihilferückstellungen, die sich anhand eines versicherungsmathematischen Verfahrens errechnen und somit nicht beeinflussbar seien.

Zudem enthielten die Vorgaben Angleichungen an die Rechnungsergebnisse der Vorjahre. Hier seien jedoch auftretende Veränderungsbedarfe in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen zu berücksichtigen.

Zusammenfassend ließe sich also sagen, dass derzeit Werkzeuge entwickelt würden, die eine wirkungsorientierte Steuerung durch die Politik ermöglichen.

 

Frau Plum befürwortet die Vorgehensweise der Vorgabeplanung. Sie bestätigt, dass im Koalitionsvertrag festgeschrieben sei, dass eine Aufgabenkritik in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erfolgen solle. Allerdings bedinge eine Aufgabenkritik, dass fachliche Ziele mit Zahlen belegt würden, damit eine Steuerung möglich sei. Dieser Prozess sei zwar langwierig, werde aber konsequent fortgesetzt. Sie bittet auch zu bedenken, dass seit Abschluss des Koalitionsvertrages erst ca. ein Jahr vergangen sei.

 

Ratsherr Pütz bestätigt, dass Kennzahlen dringenden Handlungsbedarf aufzeigen können und nennt als Beispiel den Bürgerservice, in dem zuletzt erheblich längere Wartezeiten für die Bürger aufgetreten seien. Hier habe entsprechend gegengesteuert und z.B. Personal eingestellt werden können.

 

Frau Plum stellt klar, dass keine neuen Stellen eingerichtet worden seien. Vielmehr seien diverse organisatorische Maßnahmen getroffen worden. Außerdem seien schlichtweg Krankheitszeiten entfallen.

 

Ratsherr Pilgram kritisiert, dass die beispielhaft beigebrachten Produktblätter noch aus dem Haushaltsplan 2015 stammten und somit bereits überholt seien. Das Beispiel der StädteRegion zeige, dass eine frühzeitige Reflektion der Aufgaben notwendig sei. Es läge aktuell keine Vorschlagsliste vor, nach der Einsparungen erzielt werden könnten. Auch seien, mit Ausnahme vom Kulturbereich, bisher keine Strukturkommissionen installiert worden. Er regt an, solche Konsolidierungs- und Strukturmaßnahmen verwaltungsweit durchzuführen.

 

Frau Grehling erwidert, dass in der Vergangenheit drei verschiedene Konsolidierungspakete vorgelegen hätten, die jeweils etwa die Hälfte des erhofften Einsparvolumens erbracht hätten. Hierbei handle es sich aber lediglich um Pläne, die immer wieder durch sich ändernde Umstände veralteten. Ein gutes Beispiel sei die vorangetriebene Flächenkritik beim Gebäudemanagement. Die Flächenkritik verschärfe heute das Problem, Flüchtlinge unterbringen zu können.

Insgesamt bleibe festzuhalten, dass Konsolidierungsmaßnahmen durchgeführt würden, auch wenn sie nicht in einem beworbenen Strategiepapier niedergeschrieben seien. Die Entwicklung einer wirkungsorientierten Steuerung sei deutlich nachhaltiger als ein Strategiepapier, das im Laufe der Zeit veralte.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt den Bericht einstimmig und ohne Enthaltungen zur Kenntnis. Der Antrag der Grünen Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 10.08.2015 gilt somit als behandelt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=70533&selfaction=print