15.09.2015 - 4 Bebauungsplan Nr. 943 - Rombachstraße / Vennbah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Vorlage wird wie vorgelegt im Folgenden beraten.

 

Ratsfrau Dr. Wolf, SPD Fraktion, fragt bzgl. S. 70 der Vorlage, letzter Absatz, ob geringe oder erhebliche Auswirkungen erwartet werden, Wortlaut der Vorlage „…werden geringe erhebliche Auswirkungen erwartet.“

Herr Meiners teilt mit, dass es richtigerweise geringe Auswirkungen lauten muss.

 

Zudem fragt sie nach, ob es zur auf S. 36 favorisierten, aber vom Investor abgelehnten, Dachbegrünung evtl. doch noch einen Möglichkeit der Umsetzung gibt.

 

Herr Meiners führt dazu aus, dass für eine Dachbegrünung zusätzlichen Kosten in Höhe von

80 – 100 €/qm² zu veranschlagen sind. Dies ist wirtschaftlich oftmals nicht tragbar, so dass hier die Möglichkeit eines ökologischen Ausgleichs umgesetzt wird.  

Der Vorhabenträger bevorzugt zudem das Solardach.

 

Für die Grüne Fraktion zitiert Herr Neumann den Beschluss der Bezirksvertretung Brand und empfiehlt sich diesem anzuschließen.

Eine Dachbegrünung bei Neubauten ist mittlerweile Standard und sollte eine Ergänzung zu einer Photovoltaikanlage sein.

Er plädiert dafür die Umsetzung des Solardachs sowie der Solartankstelle verbindlich zu regeln.

Herr Neumann schlägt zudem vor, auf dem Parkplatz mindestens 20 Bäume zu pflanzen.

 

Herr Hofmann, Linke Fraktion, schließt sich Herrn Neumann hat und gibt zudem zu bedenken, dass die Luft in diesem Bereich, durch die nahegelegene Autobahn gerade einigermaßen erträglich ist. Er plädiert dafür, nicht auf die Umsetzung der Dachbegrünung zu verzichten.

 

Für die CDU Fraktion unterstützt Ratsherr Gilson die Bestrebungen der Verwaltung der Umsetzung eines Gründachs oder einer Photovoltaikanlage. Dem Investor beides mit auf den Weg zu geben dürfte allerdings schwierig werden. Er begrüßt die Solartankstelle.

Im Verlauf der Gesamtplanung wurden dem Investor Punkte mit auf den Weg gegeben, und es gilt nun einen Konsens zu finden.

 

Ratsfrau Dr. Wolf, SPD Fraktion, bemerkt, dass die Form der Dachbegrünung durch den Investor abgelehnt wird, und sie somit mit der Umsetzung einer Photovoltaikanlage sowie einer Solartankstelle „zufrieden“ ist.        

 

Herr Wingenfeld verdeutlich die unterschiedlichen Möglichkeiten des Ausgleichs unter ökologischen Gesichtspunkten. Der Vorhabenträger hat die Wahlmöglichkeit. Die Forderungen der Verwaltung sind städtebaurechtlich tragbar, ein Gründach ist aber je nach Standort wichtig oder weniger wichtig.

Eine zwangsweise Durchsetzung ist jedoch nicht möglich. 

 

 

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt, Lösungen zu den noch ungeklärten Fragestellungen zur Entwässerung der Plangebiete und zum Thema Ausgleich zu erarbeiten und die Integration der so fortgeschriebenen Umweltberichte in die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans bzw. der Bebauungspläne.

Er beschließt den Grünordnungsplan für den Bebauungsplan Nr. 943, sowie den Grünordnungsplan für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 als Grundlage für die Umsetzungsplanung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ablehnung: 1Enthaltung: 2

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=70544&selfaction=print