23.09.2015 - 10 Satzung über Werbeanlagen und Warenautomaten - ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, verweist auf die Diskussion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte zur Rechtmäßigkeit der Satzung und auf den hierzu ergangenen Prüfauftrag an den Fachbereich Recht und Versicherung und fragt, ob zwischenzeitlich eine entsprechende Prüfung durchgeführt worden sei.

 

Beigeordneter Wingenfeld führt aus, dass die Prüfung ergeben habe, dass insgesamt drei Grundstücke von der Satzung erfasst seien und es sich damit nicht um eine Einzelfallregelung handele. Hier gehe es speziell um eine großformatige Werbung im Bereich der Einfallsachse des Autobahnzubringers, was eine völlig andere Qualität aufweise als die ohnehin zulässige Werbung im Erdgeschossbereich. Diese sei rechtlich zulässig und entsprechend im Planungsausschuss so angenommen worden. 

 

Ratsherr Deumens erklärt als Vorsitzender der Fraktion Die Linke, dass diese dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, bittet aber um Beantwortung der Frage, warum der Geltungsbereich der Satzung nicht auf den gesamten Europaplatz ausgedehnt werde, werde dieser doch als Einfallstor in die Stadt und in den Aachener Norden hervorgehoben.

 

Ratsherr Baal berichtet als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass dieser die Bedenken der Bezirksvertretung Aachen-Mitte ausräumen konnte und dem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt habe. Die von Ratsherrn Deumens gestellte Frage zum Geltungsbereich der Satzung sei in der Sitzung des Planungsausschusses ebenfalls von Herrn Beus vorgetragen und damit beantwortet worden, dass es hier um den Schutz einer Sichtachse gehe, die aber auf der der Autobahn zugewandten Seite des Europaplatzes irrelevant sei. Deshalb sei der Geltungsbereich hier zutreffend gewählt worden.

 

Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, betont, dass es ihr nicht um die Frage der Optik gehe, sondern vielmehr um die Frage, ob diese Entscheidung auch gerichtsfest sei.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass rechtlich keine Bedenken bestünden und verweist auf den Beschluss des Planungsausschusses, um dann über den Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen.

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Beschluss:

Der Rat beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs.1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei drei Enthaltungen einstimmig die als Anlage beigefügte Satzung über Werbeanlagen und Warenautomaten “Europaplatz-West”. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Anlagen zur Vorlage