17.09.2015 - 9 Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/inne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 17.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- verwiesen
Beratung
Herr Krott stellt fest, dass es bisher keinen politischen Beschluss im Hinblick auf die Aufwandsentschädigung für Schulweghelfer gebe und bittet um umfassendere Informationen zur nächsten Sitzung des Schulausschusses.
Herr Brantin betont, zu einer differenzierten Betrachtung sind weitergehende Informationen zur Bemessung der Vergütung, der Staffelung und dem Personenkreis erforderlich.
Herr Biesing schließt sich dem an. Er möchte insbesondere über mehrfache Tätigkeiten, Einsatzorte und Vertretungsregelungen informiert werden.
Herr Mathar erläutert, dass ehrenamtliche Schulweghelfer aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen nur eine Aufwandsentschädigung erhalten können. Wohnort und Entfernung zum Einsatzort werden bei der Bemessung der Aufwandsentschädigung beachtet. Unter Beachtung der Gleichbehandlungsgrundsätze ist keine andere Vorgehensweise möglich. Insgesamt ist im Kreis der Schulweghelfer eine hohe Zufriedenheit zu verzeichnen.
Herr Sahm regt an, den Schulweghelfern den Ehrenamtspass anzubieten, soweit dies noch nicht geschehen ist.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Neustrukturierung der Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen zum 01.01.2015 zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird gebeten, den Sachverhalt in einer erneuten Vorlage umfassender darzustellen. Die Entscheidung wird auf die nächste Sitzung des Schulausschusses vertagt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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139,6 kB
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