22.10.2015 - 6 Bebauungsplan Nr. 943 -Rombachstraße/Vennbahnwe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 22.10.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Kriesel weist auf die zu Beginn der Sitzung verteilte Tischvorlage hin, in der die mit dem Vorhabenträger ausgehandelte Lösung zur Verhinderung von Schleichverkehren über den Parkplatz, insbesondere während der Schulbeginnzeiten, erläutert werde. Dazu solle eine Schranke installiert werden, die morgens erst um 9.00 Uhr geöffnet werde.
Für die Fraktion der Grünen sieht Herr Rau in der Installation der Schranke zwar eine Verbesserung, allerdings bezweifle man, dass es sich dabei tatsächlich um eine wirksame Kontrollmöglichkeit handele. Letztlich habe man keine Möglichkeit, eine entsprechende Handhabung durch den Geschäftsinhaber zu erzwingen. Insgesamt sei man nach wie vor der Auffassung, dass das dem Plan zugrunde liegende städtebauliche Konzept nochmals überdacht werden müsse. Die hintere Straße sei mit 10 m unnötig breit, dies sei nicht nur im Hinblick auf die Lage des Spielplatzes ungünstig, sondern bedeute auch eine Belastung der Anwohner in der Rombachstraße. Generell bestehe keine Notwendigkeit für eine Autoerschließung von hinten, daher schlage seine Fraktion vor, den Punkt heute nochmals zu vertagen und die Verwaltung mit einer Überarbeitung hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung und der Lage des Spielplatzes zu beauftragen. Dies bedeute zwar einen Zeitverlust, könne aber zu einer höheren Qualität führen. Zudem könne der Bereich entlang der Straße nach §34 BauGB bereits genehmigt werden.
Für die CDU-Fraktion signalisiert Herr Gilson Zustimmung zu der in der Tischvorlage der Verwaltung vorgeschlagenen Lösung. Unter dieser Voraussetzung könne man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen. Eine weitere Vertagung halte man nicht für zielführend, die Bezirksvertretung Aachen-Brand habe bereits zugestimmt und die Bedeutung der hinteren Erschließung betont.
Frau Breuer ergänzt hierzu, dass ohne die hintere Erschließung mehr Verkehre über die Trierer Straße geführt werden müssten. Dies bedeute dann eine zusätzliche Belastung für die ohnehin schon stark beeinträchtigten Anwohner dort. Aus ihrer Sicht sei die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung daher ein gangbarer Kompromiss.
Für die SPD-Fraktion spricht sich auch Herr Haase für eine Entscheidung im Sinne der Tischvorlage der Verwaltung aus. Jede andere Lösung habe ebenfalls ihre Nachteile, daher plädiere seine Fraktion dafür, die Installation der Schranke zu beschließen.
Herr Müller nimmt Bezug auf die Beratungen in der Bezirksvertretung Aachen-Brand. Dort halte man die hintere Erschließung nicht für verzichtbar. Er könne sich auch vorstellen, die Schranke vorzusehen und die tatsächlichen Öffnungszeiten abhängig zu machen von den tatsächlichen Verhältnissen, die dann vor Ort beobachtet werden könnten.
Für die Fraktion Die Linke vertritt Herr Beus die Auffassung, dass die städtebauliche Figur tatsächlich nicht sehr glücklich angelegt sei. Es sei schade, dass hier die Chance für eine bessere Qualität nicht genutzt werde, die Schranke könne lediglich eine Notlösung darstelle. Angesichts des dringenden Handlungsbedarfs im Bereich der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum wolle man das Verfahren jedoch nicht aufhalten, daher werde man nicht gegen den vorgelegten Beschlussvorschlag stimmen.
Herr Wingenfeld nimmt Bezug auf die Frage der Notwendigkeit der hinteren Erschließung und führt aus, dass diese aus Sicht der Verwaltung sinnvoll sei. Um den Befürchtungen nach fehlender Kontrolle Rechnung zu tragen könne er sich vorstellen, zunächst die Schranke vorzusehen und das Verkehrsgeschehen zu beobachten. Sollte sich heraus stellen, dass diese Lösung nicht funktioniere, könne der Vorhabenträger auf seine Kosten einen von der Stadt gesteuerten versenkbaren Poller zu installieren. Dies könne als Option direkt im städtebaulichen Vertrag vereinbart werden.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 943 –Rombachstraße /Vennbahnweg- in der vorgelegten Fassung.
Außerdem beschließt er, die Änderung Nr. 136 des Flächennutzungsplanes 1980 - Rombachstraße/Vennbahnweg - aufzustellen und in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 953 – Trierer Straße/ Vennbahnweg – sinngemäß wie folgt zu ergänzen: Die Verkehrsverbindung zwischen dem Einzelhandelszentrum „VennbahnCenter“ und der öffentlichen Verkehrsfläche des Bebauungsplans Nr. 943 – Rombachstraße/ Vennbahnweg – in Richtung Rombachstraße ist durch eine Schrankenanlage werktags in dem Zeitraum zwischen 22.30 Uhr und 9.00 Uhr für den motorisierten Individualverkehr zu sperren. Sollte diese Sperrung nicht sichergestellt werden können, hat der Vorhabenträger auf seine Kosten einen versenkbaren Poller zu installieren, dessen Steuerung die Stadt Aachen vornimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
164,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
538 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
961,8 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
644,4 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
32,8 MB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
471,2 kB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
367,5 kB
|
|||
12
|
(wie Dokument)
|
1.010,1 kB
|
|||
13
|
(wie Dokument)
|
1.012,3 kB
|
|||
14
|
(wie Dokument)
|
691,1 kB
|
|||
15
|
(wie Dokument)
|
422,6 kB
|
|||
16
|
(wie Dokument)
|
798,7 kB
|