28.10.2015 - 4 Bebauungsplan Nr. 852 B - Münsterstraße - Wohne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 28.10.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Die CDU-BF stimmt dem Verwaltungsentwurf zu und unterstreicht den modellhaften Charakter dieser Planung.
Herr Pütz wünscht in diesem Zusammenhang eine Verbesserung der Internet-Anbindung des Baugebietes.
Die Grüne-BF setzt sich dafür ein, dass für dieses Plangebiet konkret 20 % sozial geförderter Wohnungsbau festgesetzt wird, so wie eine früher vorgestellte Planung es vorgesehen hatte.
Die SPD-BF begrüßt, dass die Planung modellhaft zeigt, dass Wohnen und Arbeiten gut zusammen verträglich sind. Sie regt an, den privaten Spielplatz, der einen wesentlichen Bezug zum Projekt hat, nicht über eine Treppenanlage direkt an den Vennbahnweg anzubinden. Zum sozialen Wohnungsbau sieht sie es als schwierig an, hier einen konkreten Prozentsatz zu fordern und dies zu beschließen.
Herr von Thenen weist auf die Vorlage hin, wonach öffentlich geförderter Wohnungsbau vertraglich zwischen der Verwaltung und dem Investor festgesetzt werden soll.
Frau Opitz stimmt der Verwaltungsvorlage zu und setzt sich für den Einwand der SPD-BF ein, den Spielplatz nicht über eine Treppenanlage an den Vennbahnweg anzubinden.
Herr Pütz schlägt vor, die Verwaltung möge darauf hinwirken, dass 20 % sozial geförderter Wohnungsbau eingehalten werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung einstimmig zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 852 B
– Münsterstraße – Wohnen und Arbeiten – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und 20 % sozial geförderten Wohnraum festzuschreiben.
Sie empfiehlt ferner einstimmig, die Verwaltung möchte mit dem Investor vereinbaren, dass die unmittelbar vom privaten Spielplatz auf den Vennbahnweg geplante Treppenanlage nicht hergestellt wird.
Anlagen zur Vorlage
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