28.10.2015 - 7 Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aa...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Hergarten, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, stellt das aktualisierte Zentren- und Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen anhand einer Präsentation (als Anlage beigefügt) vor. Sie weist darauf hin, dass ein aktuelles rechtssicheres Konzept für die Stadt Aachen von großer Bedeutung ist, da die Steuerung des Einzelhandels eine belastbare Grundlage verlangt, die auch vor Gericht standhalten muss.

Ziel des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes ist die Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Aachen. Diese setzen sich zusammen aus dem Hauptzentrum, Stadtteilzentren und Nahversorgungszentren.

Die zentralen Versorgungsbereiche gelten als schützenswerte Bereiche, unter anderem im Sinne von § 34 Abs. 3 oder auch § 2 Abs. 2 des Baugesetzbuches.

Unter Berücksichtigung der funktionalen, wie auch der städtebaulichen Aspekte, wurde die einzelnen Versorgungsbereiche der Stadt Aachen geprüft, entsprechend klassifiziert und räumlich abgegrenzt.

Im Bereich des Bezirks Eilendorf wurde bei der Überprüfung festgestellt, dass durch die stetige Abnahme der kleinteiligen Einzelhandelsgeschäfte entlang der Von-Coels-Straße, Eilendorf nicht mehr über die Mindestanforderung eines Stadtteilzentrums verfügt. Die beiden zentralen Lagen des Stadtteils entlang der Von-Coels-Straße werden nun als Nahversorgungszentren eingestuft. Dies habe keine direkte Auswirkung auf den Stadtteil, aber eine Ansiedlung von großen Einzelzentren ist dann nicht mehr möglich.

 

Die Bezirksbürgermeisterin dankt Frau Hergarten für die Vorstellung und Erläuterung des neuen Zentren- und Nahversorgungskonzeptes der Stadt Aachen.

Frau Hergarten erläutert, auf Nachfrage aus den Reihen der Bezirksvertreter, die konkrete Bedeutung der Herabstufung zu Nahversorgungszentren für Eilendorf. 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt das Zentren- und Nahversorgungskonzept  Aachen zur Kenntnis und empfiehlt, mit einer Enthaltung, dem Planungsausschuss, für dieses die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu beschließen.

 

Vorlage «VONAME» der Stadt Aachen                                                          

 

Ausdruck vom: 11.01.2016

Seite: 1/3

 

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Anlagen zur Vorlage

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