29.09.2005 - 4 Aufstellung eines Bebauungsplanes - Höfchensweg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 29.09.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Kriesel teilt mit, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Beschlussentwurf der Verwaltung einstimmig gefolgt sei. Zudem bittet er den Ausschuss, die im Erläuterungstext der Vorlage aufgeführten städtebaulichen Zielsetzungen auch in den Beschluss aufzunehmen.
Der Ausschuss fasst darauf hin den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes - Höfchensweg -zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zur Sicherung der unten aufgeführten Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes - Höfchensweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Luxemburger Ring, rückwärtige Grundstücksgrenzen der Bebauung „Höfchensweg“ (östliche Seite), Eberburgweg.
Städtebauliche Ziele:
1. Sicherung der geordneten Struktur und des vorhandenen Charakters im o. g. Bereich.
2.Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.
3.Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.
4.Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung.