19.11.2015 - 16 Bebauungsplan Nr. 952 - Krefelder Straße / Grün...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Auf Nachfragen aus dem Ausschuss erläutert Herr Kriesel, wie die bisher im Planungsausschuss zu diesem Verfahren gefassten Beschlüsse in den bereits nach §34 BauGB genehmigten Bauabschnitten umgesetzt wurden. Die Einhausung der Dachaufbauten sei im Bebauungsplan geregelt.

 

Frau Ohlmann ergänzt hierzu, dass als erster Baustein zur Umsetzung des Begrünungskonzepts die Pflanzung der Bäume entlang des Straßenrandes bevorstehe.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Anhebung der ausnahmsweise zulässigen Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe durch technisch bedingte Anlagen, die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen, von 1,50 m auf 1,80 m.

Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 952 - Krefelder Straße / Grüner Winkel - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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