19.11.2015 - 17 Bebauungsplan Nr. 922 -Charlottenburger Allee/ ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 Für die CDU-Fraktion berichtet Herr Starmanns aus der Beratung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren, wo man keine einheitliche Meinung gefunden habe. Generell halte man eine Ausweitung der gewerblich genutzten Flächen an dieser Stelle aus ökologischen Gründen für schwierig, in jedem Fall müsse aber eine Möglichkeit gefunden werden, die wertvollen Biotopflächen soweit wie möglich zu schützen. Aus seiner Sicht sei dazu ein Abstand vom Nirmer Weg von ca. 50m – 60m erforderlich, die jetzt vorgelegte Planung mit 40m Abstand entspreche nicht der Flucht, die sich aus dieser Notwendigkeit ergebe. Zudem sei unklar, wie die als „Parkplätze“ gekennzeichnete Fläche einzuordnen sei, beispielsweise stelle sich die Frage, ob hier grundsätzlich auch Bebauung zulässig sein könne.

 

Für die SPD-Fraktion signalisiert Herr Haase, dass man den vorgeschlagenen Abstand von 40m unter gewissen Bedingungen akzeptieren könne. Im weiteren Verfahren müssten dann die Baugrenzen genau aufgenommen und die Höhen für die Bereiche B und C festgesetzt werden. Unstrittig sei auch aus seiner Sicht, dass im Bebauungsplan Regelungen zum Schutz der Biotop-Flächen getroffen werden müssten, auch wenn dieses Biotop außerhalb des Plangebiets liege.

 

Für die Fraktion der Grünen weist Herr Rau darauf hin, dass der Umweltausschuss keinen Beschluss zu diesem Verfahren gefasst habe, da der Umweltbericht von der Realisierung dieses Vorhabens abrate. Man sehe durchaus das Dilemma, in dem sich die Verwaltung hier befinde, schließlich gehe es um die Sicherung von rund 700 Arbeitsplätzen in Aachen, dennoch könne seine Fraktion der Planung in dieser Form nicht zustimmen. Es sei grundsätzlich vorstellbar, eine Lösung zu finden, wenn man bereit sei, die Umweltbelange tatsächlich ernst zu nehmen. Dazu könne man die Baufenster so gestalten, dass die Umweltanforderungen so weit wie möglich berücksichtigt werden, die Parkplätze anders anordnen und begrünen und all dies vertraglich absichern, am besten in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Wenn man sich zu einer solchen Vorgehensweise entschließen könne, sei auch seine Fraktion diskussionsbereit, in der jetzigen Fassung werde man die Planung jedoch nicht mittragen.

 

Für die Fraktion Die Linke kündigt Herr Beus an, dass man die Planung ablehnen werde. Der Bericht der Umweltverwaltung komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass diese Fläche aus ökologischen Gründen von Bebauung freigehalten werden solle, diese Empfehlung wolle man ernst nehmen. Hier andere Interessen in den Vordergrund zu stellen halte man für falsch, daher werde man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen.

 

Herr Wingenfeld erläutert, dass in der Vorlage der Umweltverwaltung die grundsätzliche Problematik einer Bebauung dieser Fläche dargelegt werde, das konkrete Vorhaben werde jedoch unter den im Umweltbericht genannten Bedingungen mitgetragen. Da es sich um ein städtisches Grundstück handele, könnten auch im Kaufvertrag bestimmte Regelungen getroffen werden, so dass aus seiner Sicht ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nicht erforderlich sei.

 

Herr Kriesel schlägt vor, einen größeren Abstand zum Nirmer Weg einzuhalten und den klimatisch besonders kritischen Bereich aus den überbaubaren Flächen herauszunehmen. Zudem könne man den Bereich, in dem Parkplätze vorgesehen seien, als Stellplatzfläche festsetzen und Regelungen zur Begrünung treffen. Mit diesen Änderungen könne man in die Offenlage gehen.

 

Herr Wingenfeld konkretisiert diesen Vorschlag dahingehend, dass man ausgehend von der Mittelachse des Wendehammers die Fläche östlich bzw. oberhalb der Erschließungsstraße für die Anlage von oberirdischen Stellplätzen vorsehen könne.

 

Herr Begaß berichtet, dass sich die Wirtschaftsförderung bereits seit einem Jahr mit dem Unternehmen in Verhandlungen befinde, auch die Möglichkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sei bereits diskutiert worden. Es gehe nun darum, eine Entscheidung zu treffen und damit auch dem Unternehmen ein positives Signal zu geben.

 

Herr Baal betont, dass man sich mit diesem Verfahren in einen Grenzbereich begebe. Dem Unternehmen sei mit bloßen Zusagen nicht geholfen, notwendig sei Baurecht, das auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalte. Eine genaue Prüfung der kritischen Punkte sei daher ebenso unverzichtbar wie genaue Festsetzungen, letztlich müsse der Bebauungsplan die gewünschten Regelungen auch zum Ausdruck bringen.

 

Herr Rau plädiert dafür, eine Lösung zu finden, mit der die unterschiedlichen Interessen zusammengebracht werden können. Seine Fraktion beantrage daher eine Beschlussfassung, mit der die Verwaltung beauftragt werde, die Baufelder so anzuordnen, dass mindestens ein Abstand von 50m vom Nirmer Weg eingehalten werde. Weiterhin müsse die Fläche für Stellplätze genau festgelegt und Regelungen zu deren Begrünung getroffen werden. Die überarbeitete Planung solle dem Ausschuss vor der Offenlage nochmals vorgelegt werden.

 

Herr Beus betont, dass die Aussage der Umweltverwaltung zur Bebauung dieser Fläche eindeutig sei. Es sei aus seiner Sicht unvertretbar, ein städtisches Grundstück trotz so negativer ökologischer Auswirkungen zur Bebauung freizugeben und damit eigene, städtische Vorgaben nicht einzuhalten. Auch das Verschieben von Baumassen helfe dabei nicht, die Ausrichtung der Gebäude könne erhebliche Auswirkungen auf den Kaltluftfluss haben, die man hier in der Sitzung gar nicht ausreichend beurteilen könne.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer, die Herren Starmanns, Haase, Rau, Gilson und Beus sowie seitens der Verwaltung die Herren Wingenfeld, Kriesel und Begaß beteiligen, fasst Herr Baal die in der Diskussion vorgetragenen Anregungen in einem Formulierungsvorschlag für einen Auftrag an die Verwaltung zur Überarbeitung der Planung zusammen.

 

Auf dieser Grundlage fasst der Ausschuss den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung basierend auf dem in der Sitzung vorgelegten Konzept des Investors unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zu überarbeiten:

- Durch Verschieben der Baugrenze ist ein Abstand von 50m zwischen Bebauung und Nirmer               Weg sicherzustellen.

- Die überbaubare Fläche soll in etwa in der Flucht des östlichen Endes des Wendehammers               begrenzt werden.

- Nordöstlich der geplanten Erschließungsstraße und begrenzt durch die o.a. Baugrenzen soll               keine überbaubare Fläche, sondern Gewerbegebiet mit der Zweckbestimmung "Fläche für               Stellplätze" festgesetzt werden.

Die überarbeitete Planung einschließlich entsprechend überarbeiteten Umweltberichts ist dem Ausschuss in der Dezember-Sitzung  zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=71728&selfaction=print