01.12.2015 - 18 Gesamtabschluss der Stadt AachenGesamtabschluss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Pilgram bemerkt, dass es sich bei der Gesamtabschlussrichtlinie um ein umfangreiches Werk handle. Er fragt an, warum die städtische Tochtergesellschaft Aachener Stadion BeteiligungsGmbH (ASB) nicht in der Liste der zu konsolidierenden Unternehmen zu finden sei.

 

Frau Grehling erläutert, dass sich die Abschlussrichtlinie auf das Jahr 2010 beziehe. Die ASB sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht gegründet gewesen.

 

Ratsherr Pilgram bittet zudem um Erläuterung, ob es angesichts der Bezeichnung „Örtliche Nutzungsdauertabelle“ interkommunal abweichende Nutzungsdauern für gleiche Vermögensgegenstände gebe. Er fragt, wie diese örtlichen Nutzungsdauern ermittelt worden seien.

 

Frau Schnölzer antwortet, dass das NKF für verschiedene Vermögensgegenstände eine Nutzungsdauerspanne vorsehe. Innerhalb dieser Spanne könnten die einzelnen Kommunen die Nutzungsdauern ansetzen. Sie bestätigt, dass die Stadt Aachen realistische Nutzungsdauern gewählt habe.

 

Frau Grehling gibt an, dass die gewählten Nutzungsdauern innerhalb der gesetzlichen Rahmen lägen und an Erfahrungs- und Substanzwerten angepasst seien.

 

Ratsherr Pilgram möchte wissen, ob der bürokratische Aufwand für die Erstellung derartiger Richtlinien gerechtfertigt sei.

 

Frau Grehling antwortet, dass sich diese Bewertung angesichts der bestehenden rechtlichen Verpflichtung erübrige. Sie räumt ein, dass bisher der Erstellung zeitnaher Jahresabschlüsse und genehmigungsfähiger Haushaltspläne eine höhere Priorität eingeräumt worden sei.

 

Ratsherr Schmitz möchte wissen, ob mit der Aufstellung des Gesamtabschlusses ein Risiko oder eine Steuerungsrelevanz verbunden sei.

 

Frau Grehling antwortet, dass der Gesamtabschluss des Jahres 2010 aufgrund des Zeitablaufs keine Steuerungsrelevanz mehr vorweise. Der Gesamtabschluss greife vollständig auf bereits testierte Jahresabschlüsse zurück. Ziel des Gesamtabschlusses sei es, eine umfangreiche Information über die gesamte finanzielle Lage des „Konzerns Stadt“ darzustellen.

Sie weist ergänzend darauf hin, dass umfangreiche Analysen von Chancen und Risiken im Lagebericht des Jahresabschlusses enthalten seien. Die unterschiedlichen unternehmerischen Einzelentscheidungen (z.B. die Bewertung der E.V.A.) bliebe weiterhin dem Jahresabschluss vorbehalten.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt einstimmig und ohne Enthaltungen die Gesamtabschlussrichtlinie zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

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