08.12.2015 - 5 Schulen ans Netz - Einsatz von freier und offen...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Teuco zeigt sich verwundert darüber, dass seiner Meinung nach die Vorlage -in Bezug auf offene Software (Open Educational Resources)- durch die Verwaltung nicht in Gänze beantwortet wurde und der Antrag somit nicht als erledigt betrachtet werden kann.

Herr Lennartz erläutert, dass für die Auswahl der pädagogischen Lernsoftware die Schule im Rahmen ihrer pädagogischen Freiheit verantwortlich ist. Die Verwaltung sollte hier nicht versuchen, Einfluss zu nehmen. Selbstverständlich ist jedoch für die 4. Aachener Gesamtschule, dass zunächst nach geeigneter freier und offener pädagogischer Software gesucht wird, bevor andere Softwareprodukte eingesetzt werden.

Hinsichtlich der von Herrn Teuco angesprochenen Schul-Wikis erklärte Herr Lennartz, dass auch diese Wikis unter die pädagogische Freiheit fallen. Die Stadt Aachen stellt zur Sammlung und zur Organisation von Wissen allerdings auch alternative Plattformen zur Verfügung (z.B. internetbasierende Lernplattform, demnächst: Cloud-Lösung für Schulen).

Herr Servos unterstreicht die vorgenannte Ausführung, da die Verwaltung lediglich für die Einrichtung bzw. Unterhaltung der „Arbeitsbasis“ zuständig ist und dies entsprechend durch die Vorlage beantwortet wird.

Sowohl Frau Eschweiler als auch Frau Moselage sprechen sich dafür aus, dass die Vorlage unter Streichung des Wortes „zustimmend“ zur Kenntnis genommen wird.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt  -unter Streichung des Wortes „zustimmend“-einstimmig nachfolgend geänderten Beschluss.

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Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ratsantrag der Piratenfraktion vom 27.08.2015 gilt damit als behandelt.

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Anlagen zur Vorlage