01.12.2015 - 2 Mögliche zukünftige Kriterien zu Anträgen auf T...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 01.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Tillmanns bittet um Aufnahme von Änderungen in den Kriterien:
Punkt 2.1.1 „Übernahme von Trägeranteilen bei KiTa-Neubauten“, 2. Absatz:
„Für die Übernahme von Trägeranteilen bei Neubauten wird folgende Regelung angestrebt:
Auf Antrag werden von Seiten des Jugendamtes mindestens 50% des Trägeranteils am Einrichtungsbudget gem KiBiz übernommen. …“
Punkt 2.1.2 „Übernahme von Trägeranteilen bei Bestands-KiTas“, 2. Absatz:
„Auf Antrag übernimmt das Jugendamt mindestens 50 % des Trägeranteils (Kindpauschalen + Mietkosten gem. KiBiz) der neu geschaffenen U3 Plätze in den Fällen, in denen die Einrichtung in einem Sozialraum liegt, der die Versorgungsquote von 50 % im U3 Bereich noch nicht erreicht hat.“
Punkt 2.3 b) „Eigenanteil des Trägers in Höhe von 20 % der Baukosten“
„Baukostenzuschüsse werden nur in den Fällen gewährt, in denen der Träger mindestens
20 % der entstehenden Gesamtkosten der Maßnahme selbst trägt. Bei der Eigenleistung muss es sich um eine reale Geldleistung des Trägers handeln.
Darüber hinaus hat der Träger zu prüfen, ob er Fördermittel zum U3 Ausbau beantragen kann, um darüber einen weiteren Teil der Baukosten zu decken. Diese können nicht auf die 20 % Eigenanteil angerechnet werden.“
Frau Scheidt begrüßt die künftige Gleichbehandlung aller freien Träger durch die Entwicklung von Kriterien. Sie bittet um Kalkulation der Summe, die hierfür in den Haushalt aufzunehmen ist.
Herr Rothkopf äußert sich dankbar über den Versuch, verlässliche Kriterien zu erarbeiten, gibt jedoch zu bedenken, dass der Rahmen die einzelnen Träger einengen kann. Er bittet darum, der jeweiligen Einzelsituation des Trägers Rechnung zu tragen.
Frau Schwier äußert deutlich ihre Bedenken, dass eine erhöhte Flexibilität und die Öffnung über die „Mindestens-Klausel“ in den Kriterien wiederum zu Einzelfallentscheidungen führen wird und sich somit an der derzeitigen Situation wenig ändert.
Beschluss:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung mit den formulierten Änderungsvorschlägen zustimmend zur Kenntnis.
- Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, für die politischen Haushaltsberatungen entsprechende Berechnungsmodelle auf Grundlage der in dieser Vorlage aufgeführten Kriterien aufzubereiten und soweit möglich über einen Veränderungsnachweis darzustellen.