01.12.2015 - 21 Neufassung der Satzung der Stadt Aachen über di...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg gibt zu bedenken, dass Beitragserhöhungen eine Belastung des Bürgers darstellten. Angesicht der Empfehlung der gpa, die Beiträge anzupassen, sei dies im vorliegenden Fall aber vertretbar.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig und ohne Enthaltung, die beigefügte Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG - für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage