02.12.2015 - 5 Einrichtung einer temporären Tempo 30 Zone in d...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Beratung

Herr Dr. Heinze, CDU-Fraktion, erläutert den geänderten interfraktionellen Antrag vom 01.12.2015 zur Einrichtung einer temporären streckenbezogenen Geschwindigkeitsabsenkung auf Tempo 30 auf Höhe des Betriebskindergartens in der Kaubenden- / Kellershaustraße und bittet den Vertreter des Verkehrskommissariats der Polizei Aachen um eine persönliche Stellungnahme zur Umsetzung der geplanten Maßnahme. Nachdem der Antrag auf Einrichtung einer Zone 30 im Bereich der KiTa Kaubenstraße / Kellershaustraße von der Verwaltung nicht befürwortet wird, soll diese prüfen, ob die Möglichkeit besteht, zum Schutz der Kinder, dort eine temporäre streckenbezogene Geschwindigkeitsabsenkung auf Tempo 30 einzurichten. Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf sieht an dieser Stelle einvernehmlich, im Gegensatz zur Fachverwaltung, eine Gefahrenstelle. Darüber hinaus weist Herr Dr. Heinze auf die geplante Gesetzesänderung hin, wonach demnächst generell vor Schulen, KiTa´s und Pflegeeinrichtungen ein Tempo 30 gelten soll, da auf der letzten Landesverkehrsministerkonferenz vom 08. bis 09.Oktober 2015 beschlossen worden sei, dass gerade vor Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern in der Regel von einer besonderen Gefahrenlage auszugehen ist. Hier wolle man aber nicht abwarten, bis dass das neue Gesetz umgesetzt wird, da die Gefahrenstelle auch jetzt schon existent ist.

Die Bezirksbürgermeisterin bittet Herrn Kremer, als Vertreter des Verkehrskommissariats der Polizei Aachen, um eine Erklärung, wie es dazu gekommen sei, dies nicht als Gefahrenstelle einzustufen. 

Herr Kremer erklärt, dass die Entscheidung, an dieser Stelle die Einrichtung einer Tempo 30 Zone vorzunehmen, die Straßenverkehrsbehörde treffe. Die hierzu eingeforderte Stellungnahme des Verkehrskommissariats sei ausschließlich auf Grundlage der momentanen Rechtslage erfolgt.

Die SPD-Fraktion weist darauf hin, dass es Unterschiede in der Definition gebe, ob es sich um eine Tempo 30 Zone oder um eine temporäre streckenbezogene Absenkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 gebe, worauf sich der geänderte interfraktionelle Antrag beziehe.

Sie hinterfragt, welche Hintergründe es dafür gebe, dass in anderen Orten, unter anderem auch im Industriegebiet Eschweiler, temporäre Geschwindigkeitszonen eingerichtet worden sind.

Hierzu konnte Herr Kremer nur ausführen, dass jeweils nach der Rechtslage beschieden werde und die übergeordnete Stelle sich an dem Votum orientiere.

Die Bezirksbürgermeisterin bittet das Verkehrskommissariat aufgrund des neuen Antrages um eine nochmalige Prüfung. Seitens der Bezirksvertretung werde hier sehr wohl eine Gefahrenstelle gesehen und es könne nicht angehen, dass zuerst Kinder verunfallen müssten, damit im Bereich der KiTa eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h vorgenommen werden könne, auch wenn es sich hierbei um eine Straße im Gewerbegebiet handele.

Die FDP-Fraktion merkt an, dass an dieser Stelle nicht unbedingt mit einer Kindertagesstätte zu rechnen sei. Daher solle man doch, sofern es die Rechtslage zulässt, hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einrichten und mit entsprechenden Schildern auf die Gefahrenstelle hinweisen.

Seitens der Bezirksvertretung hoffe man bei einer erneuten Prüfung auf eine geänderte Einschätzung des Gefährdungspotenzials. Der geänderte Antrag soll der Straßenverkehrsbehörde (FB 61) nochmals vorgelegt werden und in der nächsten Sitzung erörtert werden.

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=72528&selfaction=print